Fernabsatz Gesetz und seine Tücken. Vor und Nachteile für den Kunden.

Diskutiere Fernabsatz Gesetz und seine Tücken. Vor und Nachteile für den Kunden. im Stammtisch Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Ich überlege meinen Shop auch für Endverbraucher dicht zu machen. Grund ist das Fernabsatzgesetz und das der einzelne Verbraucher das schon mal...

  1. #1 Rabemitgas, 17.02.2012
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2012
    Rabemitgas

    Rabemitgas Meister der Beiträge
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    Ich überlege meinen Shop auch für Endverbraucher dicht zu machen.

    Grund ist das Fernabsatzgesetz und das der einzelne Verbraucher das schon mal schamlos ausnutzt.

    Es wird irgendetwas bestellt, direkt mit Paypal bezahlt. Ware kommt nach einigen Tagen Ohne Angaben von Gründen zurück.

    Überwiegend Steuergeräte und Interfacekabel.

    Ich unterstelle jetzt einfach mal, das die Gasanlage nicht funktioniert und entweder eingestellt, oder ein anderes Steuergerät zum Testen (ob das alte defekt ist) dran gesteckt wird.

    Steuergerät stellt sich als nicht defekt heraus und im Fall des IV Kabels wurde wahrscheinlich die Gasanlage eingestellt und wenn das Kabel nicht mehr benötigt einfach zurück geschickt.

    Die Zeche bezahlt der Shop Betreiber: Bearbeitung der Bestellung, Verpackung, Versandkosten, Rechnungserstellung. Gutschrift Rechnungsstornierung, Rückerstattung inkl. Versandkosten bei Bestellung über 40€ etc.pp

    Klar sind der Überwiegende Teil meiner Kunden super und haben so etwas nicht im Sinn. Aber diese o.b. Sachen häufen sich. Das Nachsehen hat der (ehrliche) Kunde, weil er bald nirgends mehr etwas bekommst. Fast alle seriösen Shops die ich kenne, verkaufen aus den Gründen gar nicht mehr an Verbraucher.

    Wo soll das noch hinführen? Verbraucherschutz führt soweit, das der Verbraucher bald nichts mehr bekommt und sich fast entmündigt fühlt.

    Ich freu mich über eine rege Diskussion :)

    Gruß Armin
     
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  3. #2 Maddin82, 17.02.2012
    Maddin82

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    Das Fernabsatzgesetzt soll dem Kunden ermöglichen die Wahre wie im Laden anzufassen und in einem bestimmten Rahmen auszuprobieren. Sowas ist immer eine Michskalkulation, dann muß das Steuergerät für den Endkunden eben einen 10er mehr kosten, wobei bei den Shops aus der Branche bei denen ich bisher bestellt habe lag der Endkundenpreis und Großhandelspreis sowiso schon deutlich auseinder, ich weis nicht wie das bei dir ist. Aus der IT Branche bin ich das anders gewohnt, da muß ich schon Palettenweise Zeugs bestellt um überhaupt 5% günstiger als Amzon oder ähmlihes zu kommen obwohl da bestimmt viel zurückk geht.
     
  4. 540V8

    540V8 Meister der Beiträge
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    Na da können sich eben die ehrlichen Kunden bei den unehrlichen bedanken, wenn die nichts mehr bekommen.
     
  5. #4 venturi, 18.02.2012
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    venturi AutogasTestSchreiber

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    sind elektrische teile nicht vom umtausch ausgeschlossen?
    ich kenne das garnicht anders...
    du müsstest ja praktisch alles nachher ausprobieren...
    so langsam nimmt das alles bizarre formen an.

    gruß, stefan
     
  6. #5 Gegenwind, 18.02.2012
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    Gegenwind FragenBeantworter

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    Oder eben die Mischkalkulation mitzahlen müssen (wie bei der Kfz-Versicherung auch)...:mad:

    Die "Verbraucher" werden solange geschützt, bis es Ware nur noch bei den Großmonopolisten gibt...
     
  7. #6 Rabemitgas, 18.02.2012
    Rabemitgas

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    Ja so ist es leider.

    Das Gesetz kennt keinen Unterschied ob elektrische Sachen oder nicht. Waren sind Waren. Autos sowie Lebensmittel

    Gruß Armin
     
  8. #7 chriSpe, 18.02.2012
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    Einzige Ausnahme sind da soweit ich weiß speziell angefertige/angepasste Dinge. Ich kann den Schritt vollkommen nachvollziehen, auch wenn ich es als (potenzieller) Endkunde natürlich schade finde.
    Bei ner Mischkalkulation sinkt der Teil "echter" Kunden vermutlich noch weiter ("Gibts ja woanders billiger"), denen die es eh wieder zurückschicken wollen ist der Preis ja praktisch egal. Läden wie Amazon & co. können da natürlich durch ihre Konditionen ganz anders rangehen.
     
  9. #8 Rabemitgas, 18.02.2012
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    Genau. Zuerst sind die Shops im Nachteil und dann später die Kunden. Es gibt mittlerweile so viele EU Gesetze die keiner braucht....

    Gruß Armin
     
  10. #9 merkbefreit, 18.02.2012
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    Wenn ich online bestelle muss ich mich mit der Beschreibung des Shop-Betreibers begnügnen. Wenn die Beschreibung nicht zielgruppengerecht (Händler, Endverbraucher, ...) ist gibts eben viele Rücksendungen. Aus diesem Grund begrüße ich das Fernabsatzgesetz. Warum soll der Kunde dafür gerade stehen, dass das bestellte nicht den Erwartungen entspricht. Wenn dann noch dran steht, "bitte prüfen Sie vorher ob das Teil passt" oder ob zusäziche Teile die benötigt werden "für Ihr Fahrzeug lieferbar sind" könnt ich mich wegwerfen.

    Je besser und vollständiger die Beschreibung des Artikels, je geringer das Risiko, dass ich den zurückschicke. Auf dieses Thema hat der Shopbetreiber direkten Einfluss.

    Was für mich viel kritischer ist, ist die Vorkasse. Der Kunde soll einem Lieferanten vertrauen (Vorkasse), der Ihm nicht vertraut (Befürchtungen sein Geld nicht zu bekommen, oder warum Vorkasse)? Da ich als Besteller nicht weiss, welcher Pleitegeier meine Geld erhält, bestelle ich nur noch per Paypal. Ich habe seither entweder die Ware erhalten oder mein Geld von Paypal zurück erhalten.

    Gruß Ralf
     
  11. #10 chriSpe, 18.02.2012
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    Die Leute wissen doch was sie Bestellen! Und wer nen Steuergerät bestellt ohne zu wissen ob es das richtige ist, sollte die Finger davon lassen, oder wenigstens Rückfragen. Im Extremfall bestelle ich so einfach alle und schicke alles zurück was nicht passt. Wozu also die Beschreibung lesen?
    Sicherlich ist das Fernabsatzgesetzt und die Möglichkeit nichts schlechtes. Nur ists für den Kunden m.E. zu einfach. Alternativ sollte zumindest eine (reele... wegen mir 10% + Porto) Stornogebühr zurückbleiben. Und wenn mir die Beschreibung zu Vage ist bestelle ich halt nix.

    Was mir so einfällt.. wie wäre es z.B. die Anschlüsse mittel Einmal-Aufkleber zu versiegeln? Damit wäre die Möglichkeit gegen die Ware vorher "wie im Laden" zu prüfen. Ist der ab, ist die Ware "beschädigt", bzw eindeutig genutzt worden.
     
  12. #11 Rabemitgas, 18.02.2012
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    Wenn mir die Beschreibung bei einem Artikel nicht reicht, dann suche ich mir einen Shop wo ich eine bessere Beschreibung oder aber einen besseren Service erhalte wo ich z.b. nachfragen kann.

    Dann bestelle ich nicht auf blauen Dunst in der Absicht es wieder zurück zu senden. Klar kann das passieren, aber hinter sehr vielen steckt ja ein (mmn. fast schon) kriminelles System.

    1. Teile Tauschen in der Hoffnung das wenn alles durch ist die Gasanlage schon wieder hoffentlich geht ohne Werkstattbesuch
    2. Ach Interface Kabel Kaufen, Auto einstellen und wieder zurück senden.

    Alles auf Verpackung, Versand und Arbeits/Zeitkosten des Shops.

    Wie gesagt, es ist nicht so oft, aber es häuft sich und ein System ist zu erkennen. Das ist ja das Ärgerliche, das der Shopbetreiber ja dann den Verbraucher auschließen muss. Der Verbraucher stellt sich Dumm und entmündigt sich somit in der Summe selber.

    Mir ist wirklich jeder Kunde heilig. Wenn einer anruft und sagt er hat etwas falsches bestellt und erklärt es, ist es kein Thema! Aber wenn man z.b. etwas rausschickt und eine Mail bekommt wie von einem RA geschrieben und keinen Grund angibt, dann erkennt man das System. Diese Kandidaten werden auch sofort gesperrt.

    Das mit Paypal ist klar und ich finde das klasse.

    Gruß Armin
     
  13. #12 merkbefreit, 18.02.2012
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    Im Reallife hab ich sogar noch bessere freiwillige Leistungen. Bei Lidl z.B. kann ich alles mindestens zwei Monate behalten und bis dahin ggf. egal aus welchem Grund zurück geben und erhalte mein Geld zurück. Hab ich nach 7 Wochen mit einem defekten Handy erlebt.

    Wenn genau der Händler ein Teil anbietet das ich benötige und ich denke es ist das richtige bestell ich das. Passt es nicht, war die Beschreibung eben Müll. Warum soll ich mir da Gedanken drum machen? Entweder Beschreibung die richtig verstanden wird, oder mit Rücksendungen leben - zumindest diese Fälle kann der Händler vermeiden. Sicherlich gibts Typen, die das System ausnutzen. Aber die sind relativ schnell erkannt. Die kannst du in deinem System ja sicherlich sperren. Du musst nicht liefern wenn einer bestellt.

    Die Nutzung eines gesetzlich verbrieften Rechtes "aber hinter sehr vielen steckt ja ein (mmn. fast schon) kriminelles System." zu titulieren find ich grenzwertig.

    Da das Fernabsatzgesetz den Käufer in Lage versetzt "wie im Laden" zu kaufen, seh ich mit dem ausprobieren nicht das Problem. Wenn ich bei einem Vorort-Laden ein Steuergerät bestelle mit der Massgabe, dass ich das zurück geben kann wenn ich es nicht benötige, ist das nix anderes wie bestellen und zurücksenden - da ist das Rückgaberecht mit der Bestellung vereinbart. das zurückgeben klappt zumindest bei meinem Vorort-Autoteilehändler immer - mit allen Teilen - auch die, die er extra bestellt hat für mich. Und das noch nach mehreren Wochen. Der ist vielleicht nicht der günstigste, aber er gehört zu den kundenfreundlichsten :-)

    Hier noch ein paar Beispiele für Kundenfreundlichkeit:
    - In Amiland gibts Läden
    - da hast du lebenslanges Rückgaberecht für Klamotten
    - oder die Garantie dass die gekauften Reifen 100.000 mls halten
    - lifetime-warranty ist da gar nicht selten
    - Im Schwarzwald gibts ein Hotel bei dem bezahlst was du für richtig hälst
     
  14. #13 Rabemitgas, 18.02.2012
    Rabemitgas

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    Genau das ist es ja.

    Es muss bei allen die goldene Mitte getroffen werden, aber jeder schiebt die immer ein wenig hin und her und unsere Gerichte schaffen es schon gar nicht.

    Das wird immer ein wenig teillastig. Klar muss der Verbraucher im gewissen Rahmen geschützt werden, aber der spieß dreht sich bei zu viel und wenn der Schutz ausgenutzt wird wirtschaftschädgend um.

    Drehen wir es mal um. Stell dir vor, deinem Arbeitgeber fällt am Ende des Monats (wenn Lohn gezahlt werden muss) ein, das er mit deiner Arbeitsleistung nicht zu frieden ist. Ohne Angabe vom Grund muss er einfach nicht bezahlen :) Basta-Ende-Aus!

    Jetzt kann jeder sagen... Jaaa aber der Unternehmer!! Was denn Unternehmer? Der muss genauso seine Sachen bezahlen und seine Familie ernähren. Oder?

    Gruß Armin
     
  15. #14 merkbefreit, 18.02.2012
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    Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe der das vorsieht, darf der das und ich kann damit leben. Den Arbeitsvertrag habe ich schliesslich unterschrieben. Jeder Händler der einen Online-Shop eröffnet sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen, da die zur Grundlage seines Business gehören.

    Früher wurden reihenweise die Besteller beschissen. Je ungenauer die Beschreibung, je größer die Bandbreite die da versendet werden konnte. Hat der Gesetzgeber eben reguliert.
     
  16. #15 Rabemitgas, 19.02.2012
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    Alles richtig, aber das ist es ja was ich sagen will. Es ist überreguliert worden, wie leider so oft!

    Nehmen wir mal das Beispiel Versandkosten. Das ist unglaublich das der Shopbetreiber die dann zahlen muss.

    Ach...Waren zurückgeben ist nicht das Problem....ein bisschen Arbeit um das zu bearbeiten auch nicht. Aber was gar nicht geht, ist das man für so etwas noch drauf bezahlt.

    Wenn das in Grenzen passiert kann man da in der Tat eine Mischkalkulation machen das ist Klar. Nimmt das aber Überhand, dann verkauft man einfach an den Verbraucher nicht mehr sondern nur noch an seine Werkstatt. Das kann nicht im sinne des (Erfinders), Gesetzgebers und auch des Verbrauchers sein.

    Oder?

    Gruß Armin
     
  17. #16 TJ0705, 19.02.2012
    Zuletzt bearbeitet: 19.02.2012
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    Hi Armin,

    ich kenne die Thematik ja auch bestens und kann Deinen Frust sehr gut nachvollziehen. Ich denke auch, der Verbraucherschutz schießt hier übers Ziel hinaus, so wie das bei vielen anderen Gesetzen leider auch ist. Nimm nur mal die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen. Ursprünglich sollte der Verbraucher geschützt werden, aber das Ende vom Lied ist, daß es unterhalb einer gewissen Preisklasse gar keine Gebrauchtwagen mehr gibt weil das Risiko für den Händler zu groß ist. Alles nur noch Export oder an andere Gewerbetreibende. Da fragt man sich doch, ob das nun Sinn der Sache war, daß gerade die Finanzschwächsten sich gar keine Gebrauchtwagen aus seriöser Quelle mehr leisten können. So geht der Schuß am Ende nach hinten los, und beim Fernabsatzgesetz ist es teilweise schon ähnlich, wie Deine Überlegungen ja zeigen.

    Ich stimme Dir völlig zu, daß vieles überreguliert ist bzw. einfach unausgegoren. Könnte auch System dahinter stecken, denn der Dumme ist immer der kleine Mann bzw. die, die eigentlich am meisten Schutz bedurft hätten.

    Du wirst als Unternehmer Dich schlicht entscheiden müssen, ob sich dieser Ärger für Dich rechnet oder eben nicht. Wenn es zuviel wird, verkaufst Du eben nur noch an gewerbliche Kunden. Nicht schön, aber was solls? In meinem Kundenkreis hat sich dieses Problem zum Glück eher als theoretisch herausgestellt, aber wenn es bei Dir ein Problem ist, laß Dich nicht nerven. ;-)

    Grüße Dirk
     
  18. #17 Rabemitgas, 19.02.2012
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    Jup du hast völlig recht.

    Ein Freund von mir ist Gebrauchtwagen Händler. Er hatte letztes Jahr 2x den Fall, das er kräftig draufgelegt hat.

    1 Beispiel geht mir besonders nahe.

    Er verkauft einen VW FOX bj. 2006 mit ca. 80tkm. Er hat an dem Auto und dessen Verkauf 500€ verdient.
    Das Fahrzeug bekommt nach 5 Monaten einen Getriebeschaden. Er sagt: Kein Problem, ich nehme das Auto zurück und ihr bekommt euer komplettes Geld auch nach 5 Monaten wieder.

    Die Kunden Sagen NEIN ich möchte den Wagen Mängelfrei und muss mich auf keine Wandlung deinerseits einlassen. Du bezahlst jetzt erstmal schön 2500€ für ein neues Getriebe!

    Gut ne?

    Wo soll das noch hin führen? Bald bekommt kein Verbraucher mehr irgendwo Gebrauchtwaren oder Neuwaren über das Internet. Die Wirtschaft wird es freuen und die Lokalen Geschäfte auch.

    Ein Schelm wer nicht schon wieder eine Verschwörungstheorie dahinter sieht :D

    Gruß Armin
     
  19. #18 Xsaragas, 19.02.2012
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    Hi Armin,

    mit dem letzten Beispiel schiesst Du aber selbst über das ziel hinaus.
    Bei dem Gebrauchten hat der sicher keinen Anspruch auf ein neues
    Getriebe sondern höchstens auf ein gleichwertiges sprich mit 80 tkm.

    Besteht der Kunde auf ein neues dann soll er doch bitteschön die
    Differenz "neu für alt" begleichen und gut ist denn schliesslich hat er
    keinen Neuwagen gekauft.

    Zu dem Rest...
    Da würde Ich mit den AGBs ein wenig Gegensteuern.

    Gruss
    Darius
     
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  21. #19 Rabemitgas, 19.02.2012
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    Ja Klar war nur ein Beispiel. Das geht schon, aber ist mit ärger verbunden und draufzahlen wird er!

    Zu dem Rest. mit AGB´s gegensteuern kannst du nicht! Das ist das Fernabsatzgesetz, dessen man sich unterwerfen muss. Weil: 1. bekommst du eine schicke Abmahnung. 2. Wirst du bei einem Prozess verlieren, weil es keine Wirksamkeit hat wenn du die AGBs änderst und das Fernabsatzgesetz vorrang hat.

    Gruß Armin
     
  22. #20 V8gaser, 19.02.2012
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    Wie sieht es im Fall mit dem Steuergerät aus? Ist es ein zB Prins und wurde aktiviert schickt der "Kunde" ja ein Gebrauchtes zurück. Da würde ich schon etwas in Rechnung stellen. Ansehen OK, aber wem soll man dann das benutzte als "neu" verkaufen?
    Im Großen und Ganzen hat das FAG seinen Sinn - als Kunde hat es mir selbst schon ein paar mal geholfen. Aber die Details sind - wie bei vielen Gesetzten - halt mal wieder nicht durchdacht/geklärt.
    Wie soll ein Händler zB Neuware mit beschädigter Originalverpackung erneut veräußern, nur weil einem Kunden die Farbe nicht gefiel....klar, der Kunde sollte die Möglichkeit haben das Teil mal live anzusehen, aber wie soll es dann weitergehen? Wer möchte schon Klamotten neu erwerben, die einige Leute schon anprobiert haben - aber nicht wie im Laden kurzzeitig sondern evtl länger?

    Den Gag mit Mängelfrei hatte ich mal bei eBäh. Reifen/Felgensatz gekauft für richtig Geld, da es hieß "Mängelfrei" und die Bilder auch top erschienen. Sonst hätte ich die Kohle nicht gezahlt. Ware kommt und ich fang an zu wanken - eine Felge super, alle Anderen Hörner verschrammt oder großflächige Lackabplatzer. Siehe da - auf den eBäh Bilder ist eine Felge vier malzu sehen. Man hat es an der Stellung Ventil/Nabendeckel gesehen.
    Meinen Spezl gefragt ( der Anwalt der auch beim Raffi mitliest - nicht vergessen Herr Klostermayer!) und der sagt ich kann einen Nachlass meiner Wahl verlangen(!!) Händler meint lapidar: "Kein Problem, lass ich abholen", aber ich erkläre ihm das ich mich nicht bescheißen lasse. Die Ware bleibt hier und ich bekomm 30% zurück. Logischerweise ein paar nette mails , aber siehe da, man hat genau gemerkt wann er zum Telefon gegriffen hat um Rechtssicherheit zu bekommen :-) Im nu war das Geld auf dem Konto und eine positive Bewertung da. Text dazu:" Kunde hat aufgrund Beschreibungsfehler Nachlass erzwungen".....egal, Hauptsache positiv :-)
    Eh, hallo - der wollte betrügen, und genau dafür, bzw dagegen ist dieses Gesetz gedacht
     
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