geschnitten auf der Autobahn, Vollbremsen

Diskutiere geschnitten auf der Autobahn, Vollbremsen im Stammtisch Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Hallo zusammen, es gibt eine Frage, die mich seit langer Zeit immer wieder beschäftigt: werdet ihr immer auf der Autobahn von Fahrern...

  1. #1 baili1789, 30.10.2011
    baili1789

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    Hallo zusammen,

    es gibt eine Frage, die mich seit langer Zeit immer wieder beschäftigt: werdet ihr immer auf der Autobahn von Fahrern geschnitten, wo ihr mit 150 oder 170 Sachen unterwegs seid?

    Folgendes ist mir gestern Nachmittag passiert:
    Ich war auf der A43 in Richtung Oldenburg unterwegs. Die Geschwindigkeit ist auf dieser Strecke unbeschränkt, die Autobahn war leer, so fuhr ich mit 220 Km/h auf der linken Spur (2 spurige Autobahn). Plötzlich schärte ein Wohnmobil aus und wechselte von der rechten auf die linke Spur, um angeblich ein anderes Fahrzeug zu überholen. Die Entfernung zwischen ihm und mir war zu kurz, so dass ich eine richtige knallharte Vollbremsung durchführen sollte und es war trotzdem so knapp, dass ich nach dem ganzen Manöver nur knapp 1 meter Abstand zu dem Wohnmobil hatte und eine Geschwindigkeit von ca. 90 km/h. Leute es war so schrecklich, knapp und so schnell, dass ich innerhalb von Sekunden geglaubt habe, es wäre der Tod. Meine Frau neben mir fing an zu schreien, weil sie gedacht hat, es ist nicht mehr zu schaffen.
    Als der Wohnmobilfahrer mit dem Überholen fertig war, überholte ich ihn und musste mit meinen Augen erleben, wie der Fahrer schön locker am telefonieren war und so tut als hätte er nichts gemacht. Daraufhin hat meine Frau das Handy genommen und fing ihn aufzunehmen, blöd war, dass er schnell aufgelegt hat, als er gesehen hat, dass sie das Handy in der Hand hatte. Trotzdem habe ich ein Video mit dem Wohnmobil, in dem man den Fahrer und eine Frau auf dem Beifahrersitz sieht, das Kennzeichen kann man auch sehen. Ich habe mir gleichzeitig die Uhrzeit, sowie die Autobahn und Kilometer aufgeschrieben.
    Ich muss auch erwähnen, dass als ich auf der linken Spur fuhr, fuhr auch hinter mir ein BMW Fahrer der das ganze gesehen hat und selber vollbremsen musste.
    Meine Frage jetzt, kann ich den Wohnmobilfahrer anklagen? Ich finde, es ist lebensgefährlich was er gemacht hat, immerhin könnten meine Frau und ich dadurch sterben und der Fahrer hinter uns auch.Oder denkt ihr, ich werde da keine Chance haben? immerhin habe ich mir das Kennzeichen von dem BMW aufgeschrieben, weil ich mir gedacht habe, ich könnte ihn als Zeuge erwähnen, da er das ganze beobachtet hat.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
     
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  3. #2 V8gaser, 30.10.2011
    V8gaser

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    Anklagen kannst du ihn nicht, nur anzeigen. Ob was rauskommt.....so wie ich unsere Staatsgewalt erlebe glaube ich kaum. Die Hüter werden dich sicher fragen ob du denn überhaupt Anzeige erstatten möchtest - ist ja schließlich nix passiert und wäre so für sie nur mit Papierkram, sprich Arbeit verbunden. Und wenn du ihm reingeknallt wärst, hättest du de A-Karte als hirnloser Raser bekommen....
    Da konzentrieren sie sich lieber darauf an total sinnfreien Plätzen durch Kontrollen arglose Bürger direkt abzukassieren - ist einfacher.
     
  4. #3 NightmareX2, 30.10.2011
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    Hi, Ich denke mal da hast du schlechte Karten. Man wird dir warscheinlich noch sagen das Du dich nicht passent zur Ferkehrslage verhalten hast. Mir persönlich ist es auch zu gefärlich auf einer zweispurigen Autobahn mit über 200 unterwegs zu sein. Man muss immer damit rechnen das einer aus unersichtlichen Gründen auf einmal ausscheert. Immer mit den Fehlern anderer rechnen ;)Mal mit 250 über due Autobahn zu brettern ist schon schön, aber nur dann wenn nix unvorhersehbares passieren kann.
     
  5. #4 baili1789, 30.10.2011
    baili1789

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    Vielen Dank für die Anregungen. Ich bin kein Raser, ich wurde aber bis jetzt auch nie geblitzt (10 Jahre Füherschein), aber wenndie Geschwindigkeit unbeschränkt ist, da fahre ich den Motor aus, ist ja auch gesund für den Motor :-), aber wie gesagt die Autobahn war wirklich leer und ich habe vom weiten diesen Wohnmobil gesehen und da dachte ich niemals dass er ausscheren wird, warum auch immer.
     
  6. 540V8

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    Gesund für den Motor? Der ist doch kein Lebewesen....
     
  7. #6 Gegenwind, 31.10.2011
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    Bei mehr als Richtgeschwindigkeit wird dir jeder Richter im Falle eines Auffahrunfalls eine gewisse Quote Mitschuld zurechnen.
    Eine Anzeige wird zu 99% vom Staatsanwalt eingestellt.
    Das muss man einfach wissen bei Benutzung der BAB und nicht jeder Mitbenutzer ist zu jeder Zeit auf seinem individuellen geistigen bzw. kognitiven Höhepunkt.

    Darum fahre ich persönlich auf 2-spurigen Bahnen max. 180 und reduziere auf 160 beim Annähern an solche von dir beschriebene Situationen, obwohl ich eine krass verzögernde Bremsanlage zur Verfügung habe.
    Vor allem auch wenn ich für Mitfahrende verantwortlich bin, denn was bringen kurzfristig gefahrene Geschwindigkeiten über 180? Vllt. lächerliche 5min eher am Zielort...
     
  8. #7 Hamsterbacke, 31.10.2011
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    da gebe ich Gegenwind recht,
    Auf einer 6 Spurigen Autobahn kann man sicherlich je nach Verkehrslage auch mal kurzfristig > 200 km/h fahren.
    Dies würde ich aber auf 4 spurigen unterlassen wenn da

    a) mehr als 2 LKW hintereinander fahren oder
    b) viele Ausfahrten sind.

    Es ist als LKW Fahrer bzw. Wohnmobilfahrer schwer zu sehen, ob da einer mit 140 km/h oder 220 km/h angerauscht kommt. Hatte selber mal eins geliehen, und mußte jedes mal genau hinschauen beim Ausscheren.
    Handy am Ohr ist natürlich ein no go.

    Anzeige würde hier nicht viel bringen, da Du nur das Telefonieren Nachweisen kannst.
    Also lieber nur bei wirklich freier Bahn bitte Feuer frei...

    Gruß

    Steffen
     
  9. TJ0705

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    Hallo baili1789,

    ich schreibe Dir mal meine persönlich Erfahrung.

    Als ich noch ein Kind war, sind wir (die ganze Familie unterwegs) auch mal wirklich gefährlich überholt und geschnitten worden. Das war so haarscharf, daß meine Eltern sich auch entschlossen, Anzeige zu erstatten. Einen Zeugen gab es glücklicherweise auch, der gleich angehalten hatte.

    Wir saßen einen Nachmittag lang auf der Polizeiwache, meine Eltern mussten weit anreisen für einen Gerichtstermin zum Aussagen, und am Ende wurde dem Typ diese "Kleinigkeit" erlassen, weil er soviel Dreck am Stecken hatte, daß er "Mengenrabatt" bekam...

    SO läuft das mit unserer tollen Justiz. Also mach Dir keine Mühe. Wenn Du Pech hast, kommst Du noch dran wegen unangepasster Geschwindigkeit (Remember? 130 km/h gilt auf deutschen Autobahnen... Alles darüber macht Dir im Zweifelsfall Probleme.). Und man darf auch nicht einfach ohne Einwilligung des Gefilmten Videos von jemandem machen. Das Filmchen würde also vor Gericht vermutlich eh nicht anerkannt, bzw. könntest Du da vielleicht sogar noch mit einer Gegenanzeige rechnen.

    Ich bin kein Jurist. Aber man macht so seine Erfahrungen. So traurig es ist. Ich würde den Ärger runterschlucken und zukünftig noch vorsichtiger fahren.

    Grüße Dirk

    P.S.: Schön, daß es Euch noch gibt!
     
  10. Hexxer

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  11. #10 dscholli, 02.11.2011
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    Nach welchen Kriterien man fährt ist wohl nebensächlich.... denn Du musst permanent damit rechnen das irgendein Autofahrer kurzfristig die Spur wechselt, da kannst Du auch 120 fahren auf drei oder vier Spuren. Heutzutage wird da nicht mehr viel Rücksicht genommen.

    Und was ich überhaupt nicht gut finde, persönlich, wenn Du Frau und Kind an Bord hast und mit Tempo 200 fährst..... das muss nun echt nicht sein.
     
  12. #11 V8gaser, 02.11.2011
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    Auch wenn du prinzipiell Recht hast finde ich das wieder typisch (Deutsch..)
    Nicht er, sondern der Andere hat die Gefahr verursacht. Hätte der in den Rückspiegel geschaut und sich ordnungsgemäß verhalten wäre es gar nicht erst zu dieser Situation gekommen. Aber in D ist ja sofort der "Raser" (wieso überhaupt - er hat dort so schnell fahren dürfen!) der Böse, nicht der Schnarchzapfen der durch sein Fehlverhalten den Unfall verursacht hätte.
    Mich kotzen immer diese Heinis an die bei Autobahnauffahrten stehts ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten einfach pauschal nach links ziehen. He Leute, das ist VERBOTEN! Dieser Spurwechsel ist nicht erlaubt wenn dabei Andere behindert werden. Zur Not MUSS Derjenige ,der auf die Autobahn auffahren möchte eben am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben wenn er sich nicht einfädeln kann PUNKT.
    Aber nein, lieber schnarcht der Vordermann einfach rüber und man muss den Anker werfen..... Ich sag nur RÜCKSPIEGEL und mitdenken, dafür wäre die Masse hinter den Augen zuständig. Aber schaut man sich die Blinkmoral, die fast 100 prozentige Falschverwendung der Nebelschlußleuchte (ist die an DARF man max 50km/h fahren!!!!!!) usw an brauchts einen nicht wundern. Jeder meint fahren zu können, aber sich an die bestehenden Regeln halten...sollen doch bitte alle Anderen :-))
     
  13. TJ0705

    TJ0705 AutoGasKenner

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    Hallo V8gaser,

    Du hast ja nicht Unrecht, ausser hiermit:

    --------
    Aber in D ist ja sofort der "Raser" (wieso überhaupt - er hat dort so schnell fahren dürfen!) der Böse, nicht der Schnarchzapfen der durch sein Fehlverhalten den Unfall verursacht hätte.
    --------

    Er durfte dort eben NICHT so schnell fahren. In Deutschland darf man immer nur so schnell fahren, daß man sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat und rechtzeitig zum Stehen bringen kann! Und auf der Autobahn ist 130 die Richtgeschwindigkeit, alles darüber im Zweifelsfall nicht ohne Grund mit Mitschuld verbunden. Hätte es hier also gekracht, wären beide Schuld. Und mit der Dummheit anderer muß man immer rechnen. Rücksicht im Straßenverkehr ist oberstes Gebot. Das wird Dir jeder Richter gerne bestätigen.

    Also auch wenn ich mich wie Du nur zu gerne über manche Idioten aufrege, ist die Lage hier ganz eindeutig. Wer in so einer Situation auffährt, war zu schnell und ist somit mitschuld.

    Grüße Dirk
     
  14. #13 dscholli, 02.11.2011
    dscholli

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    @v8gaser
    Nein nicht typisch Deutsch, sondern Vernunftdenken. Auf der anderen Seite gebe ich dir Recht, es gibt genügend Autofahrer die denken das ein Rückspiegel oder zweiter Außenspiegel nur zur Zierde vorhanden sind. Viele unterschätzen trotz Rückspiegel die Geschwindigkeit von kommenden Fahrzeugen...... Meine Erfahrungen sind, das in den letzten Jahren die Rücksichtslosigkeit sehr zugelegt hat. Richtgeschwindigkeit 130.... jau Wahnsinn sobald das Schild Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, ab auf´s Gaspedal. Wenn man dann im Fernsehen Berichte sieht wie der Unfall vom Leadsänger der böhsen Onkels..... da fällt mir nichts mehr zu ein. Die beiden Opfer sind für ein Leben behindert und auf Hilfe angewiesen. Ist es das was man hier in Deutschland möchte?

    Ich bin eigentlich kein Befürworter von Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber in den anderen Ländern funktioniert Tempo 120 ganz gut.
    Als Verkehrsteilnehmer habe ich Rechte und Pflichten..... und auch eine gewisse Verantwortung, denn ein Fehler kann Menschenleben kosten.
    Ich hatte letzte Woche im Fernsehen gesehen wie ein Ford focus mit 160 frontal gegen einen Betonblock gefahren wurde. DEr war danach gerade mal noch einen Meter lang.......
     
  15. #14 V8gaser, 02.11.2011
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    Ich weiß, so wird das "Verkehrsrecht" hingebogen, aber sei ehrlich - wer hätte den Unfall verursacht? Einer der beiden hätte etwas getan was dazu geführt hätte....der Spurwechsler, nur der.
    Das Gelabere von wegen Vorausschauend, angepasste Geschwindigkeit - ich kann es nicht mehr hören. Logisch darf man nicht wie blöd durch die Gegend heizen, ABER wenn derjenige, der die Fahrspur wechseln möchte, den rückwärtigen Verkehr vorschriftsgemäß beachtet, passiert seltsamerweise nix...
    Es hat diese selbsternannten Verkehrserzieher einen Dreck zu kümmern wie schnell ich fahre - soweit es innerhalb der zul Geschw. ist (und selbst wenn ich schneller fahre ist es nicht seine Aufgabe das zu ändern)
    Logisch wird hier gerne die Schuld verteilt - geht ja um Geld Mit Recht hat die Urteilssprechnung schon lange nix mehr zu tun. Der eine darf dort so schnell fahren - Richtgesch hin oder her - der Andere MUSS den rückwärtigen Verkehr beobachten......und die Tatsache das unsere Herren in Grün keine Lust haben einfach mal zu prüfen ob derjenige zu dem Zeitpunkt sein Handy in Betrieb hatte...das wäre nämlich mehr als Sinnvoll hier mal ein Fahrverbot auszusprechen damit der weiß was er da getan hat.

    Der Spruch "In D nur so schnell daß man jederzeit blabla"- überleg mal, da wäre so mancher mit 50km/h schon überfordert. Das hieße ja zwingend im Umkehrschluss man DARF NICHT ÜBER 130km/H fahren......was aber wenn so einen Unfall bei 120km/H passiert? Hier wird der Auffahrende seltsamerweise nicht zwingenderweise von jeder Schuld freigesprochen :-) Das Verkehrsrecht ist ja bewusst schön schwammig formuliert - im Zweifel lieber Beide :-)
    Man kann nicht so fahren das man jederzeit rechtzeitig zum stehen kommt - es gibt unvorhersehbare Ereignis die das unmöglich machen - außer derjenige der dieses Ereigniss verursacht hätte schlicht in den Spiegel geschaut :-) Wer hat da nun wirklich Schuld????
    Mir ist vor Jahren ein Linksabbieger im dicksten Feierabendverkehr ins Auto gefahren - er mir, nicht ich ihm, das ist schon mal wichtig! Ich war in einer Kolonne mit max 30km/h unterwegs. Es war sogar Polizei vor Ort und hat aufgenommen. Nach drei (!!!) Gerichtsverhandlungen bekam ich 25% Teilschuld, ein Unfallprotokoll gab es nicht, die Polizisten konnte sich nicht erinnern, nicht einmal im Tagebuch der Wache war etwas vermerkt - Unfallgegner war der Sohn des damaligem Oberstaatsanwaltes von NB - merkst was? Erzähl mir nichts von "Recht".....
     
  16. TJ0705

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    Nö, V8gaser, da kommen wir nicht zusammen. ;-) Ich bin bestimmt kein Schleicher oder Oberlehrer, und ich bin auch auf der Seite des TE, und von unserer Justiz halte ich auch nichts, aber Du siehst das imo dennoch zu einseitig.

    In dem Moment wo Du schneller fährst als 130 km/h oder anderweitig unangepaßt, mußt Du wissen, was Du tust. Da braucht man hinterher nicht auf die anderen schimpfen. Und das sage ich, obwohl ich natürlich selber auch öfter so unterwegs bin.

    Alles schön und gut, aber wenn ich links deutlich schneller als der Verkehr rechts angerast komme, dann muß ich mit der Dummheit der anderen rechnen. Sonst geht es irgendwann in die Hose. In der Praxis macht das keiner - ist auch klar. Aber richtiger wird es dadurch imo trotzdem nicht.

    Es gibt Gesetze in diesem Land, und egal was man davon hält, hat sie doch jeder für die Führerscheinprüfung gelernt. Und in diesem Rahmen bewegen wir uns nunmal, egal bei welcher Thematik. Braucht also hinterher keiner schreien, wenn er wissentlich dagegen verstößt.

    Grüße Dirk
     
  17. #16 V8gaser, 02.11.2011
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    Das bedeutet also, der Langsamere muss sich nicht daran halten? Er wäre der Einzige der durch eine Veränderung an seinem Tun den Unfall verursachen würde....nur durch seine Handlung würde der Unfall passieren.
    Der Schnellere ändert nichts.......
    Versteh mich nicht fasch, ich weiß wie/was/wo, auch wenn es momentan evtl anders aussieht :-)
    Aber dem Rechtsempfinden nach: Zwei Leute tun etwas - nichts passiert, alles OK.
    Einer tut etwas das nicht iO ist (Handy während der Fahrt, schaut nicht in den Spiegel....) und des kracht. So, und nun wäre Derjenige der nichts geändert hat der Schuldige (obwohl er NICHT schneller gefahren ist als ERLAUBT)...irgendwie seltsam, unsere Gesetze, oder.
    ME gehört hier der wahre Verursacher härter bestraft um die Leute mal etwas wach zu rütteln, damit sie merken das noch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind - doch haben wir in D ja Täterschutz, nicht nur im Verkehr.
    Was tust du in einer Tempo 30 Zone wenn dir unvermittelt ein älterer Herr mit dem Rad vors Auto fährt? Du warst nicht schneller als erlaubt, darfst dich aber der Alleinschuld sicher sein.....obwohl der Herr evtl schauen hätte müssen als er aus der Ausfahrt kam.....Egal, er bekommt "Recht" und darf es im Rollstuhl genießen :-)
    Tja, nun wird mir sicher Uneinsichtigkeit unterstellt, der Eine oder Andere wird sagen: Typisch Raser, so sind sie halt.
     
  18. #17 dscholli, 02.11.2011
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    Das ist jetzt etwas überspitzt..... ja gibt Radfahrer die fahren einfach zu schauen, der andere wird schon bremsen. Ja und was unsere Handyfahrer betrifft, wird ja hart bestraft.... nur interessiert das keinen, es wird munter weiter im Auto telefoniert. Ändern wird sich weiß Gott nichts.

    Aber wenn Du unbdingt schnell fahren möchtest, oder vllt. auch mal austoben, dann nutz doch den Nürburgring..... einfach mal locker sehen.
    Die Autobahn soll dich flott von A nach B bringen. Das größte Über ist immer noch der Schwerlastverkehr auf den Autobahenen. Der gehört entweder über den Fluss oder Bahn transportiert. Da sagt keiner was.....
     
  19. #18 TJ0705, 02.11.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.11.2011
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    @V8gaser
    Doch klar, der Langsamere darf selbstverständlich auch nicht einfach rausziehen. Aber es stimmt nicht, daß nur einer etwas tut und der andere nicht. Der eine zieht raus ohne zu schauen, und der andere fährt zu schnell auf diese unklare Verkehrssituation zu!

    Der zu schnell fahrende Fahrer ändert nichts, genau wie Du es sagst. Müsste er aber! Auf einer freien Strecke kann er so schnell fahren. Aber kommt er auf besagtes anderes Fahrzeug zu, müsste er langsamer werden, eben weil es jederzeit rausziehen könnte. Der Verursache ist da doch eindeutig nicht der alleine, der rauszieht, sondern ebenso der, der zu schnell in dieser Situation fährt. Das mit dem Täterschutz, alles schön und gut, oder besser gesagt natürlich nicht gut, aber das greift hier imo nicht, denn hier verhalten sich BEIDE falsch und bekommen deshalb auch beide Teilschuld.

    Wer ist denn in diesem Beispiel schuld? Der Kapitän der Titanic, der das Tempo nicht drosselt bei schlechter Sicht und wenn Eisberge in der Nähe sind, weil ja der Weg von England bis jetzt frei war und gute Sicht herrschte? Oder der Eisberg? Nach Deinem Standpunkt müsste der Eisberg schuld sein. Ich würde sagen, der eine hat da nicht rumzuschwimmen, und der andere muß gefälligst sein Tempo den Umständen anpassen. ;-)) Genau wie auf der Autobahn.

    --------------
    Was tust du in einer Tempo 30 Zone wenn dir unvermittelt ein älterer Herr mit dem Rad vors Auto fährt? Du warst nicht schneller als erlaubt, darfst dich aber der Alleinschuld sicher sein.....obwohl der Herr evtl schauen hätte müssen als er aus der Ausfahrt kam.....Egal, er bekommt "Recht" und darf es im Rollstuhl genießen :-)
    --------------

    In einer 30 Zone tue ich das, was fast jeder dort tut - zu schnell fahren. Denn wie Du schon sagst, kann man bei 30 Sachen in so einem Fall schon nicht mehr ausreichend reagieren. Und genau deshalb darf man in so einer Situation dort eigentlich gar nicht 30 Sachen fahren. Die 30 sind auch keine MINDESTgeschwindigkeit sondern eine HÖCHSTgeschwindigkeit. Man darf da drunter bleiben, wenn es die Vernunft gebietet. ;-) Macht aber keiner, ich auch meist nicht. Und ich hoffe sehr, daß das Glück mir immer hold ist, denn ansonsten passiert etwas Schlimmes, an dem ich dann völlig zu recht Mitschuld trage.

    Grüße Dirk
     
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  21. #19 schnufel, 02.11.2011
    schnufel

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    Hier muss ich mal einhacken, da einiges davon doch nur Stammtischparolen sind und in der Praxis durchaus anders gehandhabt werden! Besonders das Beispiel mit der 30er Zone. Vor ca. 2 Jahren hat meine Frau einen ähnlichen Fall beobachtet. 30 Zone und ein Kind kommt plötzlich hinter dem Auto hervor und der Fahrer kann nicht mehr Bremsen (er hat sich an die 30km/h gehalten) und erwischt das Kind.
    Resultat, dass Kind hat ein gebrochenes Bein und diverse Prellungen, Polizei und RTW wurden gerufen und der Unfall wurde aufgenommen inkl. Zeugenaussage u.a. von meiner Frau.
    Im Ergebnis konnte dem beteiligten Fahrer keine Schuld nachgewiesen werden, da er sich richtig verhalten hat und das Verfahren wurde eingestellt und er hat keine (!) Straße oder ähnliches bekommen. Den auch in Deutschland wird jeweils Situationsabhängig die Sachlage beurteilt und nicht pauschal wie es am Stammtisch gern erzählt wird.


    Genauso ist es ein Märchen, dass man immer mind. eine Mitschuld hat, wenn man schneller als 130km/h fährt. Wenn sich der Unfallverursache fahrlässig verhalten hat, sprich nicht den Rückwärtigen Verkehr beobachtet hat etc. bekommt er auch die alleinige Schuld. Es gilt zwar allg. das Rücksichtsnahmeprinzip, weswegen ein schnellerfahrendes Fahrzeug auch abbremsen muss, um einen Langsameren das Überholen zu ermöglichen, aber es muss im Rahmen bleiben. Im Zweifel muss man sich sein Recht aber vor Gericht erstreiten und bei den meisten Dingen, wenn es ohne Folgen geblieben ist, lohnt es einfach nicht.

    Im übrigen kann man heute in D problemlos auch längere Strecken zügig mit Tempo 200+ fahren, dass Risiko dabei muss man für sich selber abschätzen, es könnte auch ein Reifen platzen oder der Motor hoch gehen. Im Zweifel kann auch der LKW am Stauende auf einem drauf fahren.
    Aber ehrlich gesagt, die Landstraße und die Stradt sind trotzdem noch weit gefährlicher, von daher kann ich es zumindest mit meinem Gewissen gut vereinbaren auch mit Frau und Bekannten (Kinder sind noch keine da, aber da würde es vermutlich ähnlich sein) durchaus zügig über die Autobahn zu fahren und dabei auch mal meinen Spaß zu haben.

    mfg schnuf
     
  22. TJ0705

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    Ähm, Schnufel, das Zitat war aber nicht von mir.

    Das mit der Mitschuld oberhalb soll ein Märchen sein? Kannst Du das irgendwie belegen? Ich denke, da liegst Du falsch.

    Klar kann man stellen weise 200 Sachen fahren. Nur man darf dann am Ende nicht schreien oder anderen die Schuld geben, wenn es schief geht. ;-)

    Grüße Dirk
     
Thema: geschnitten auf der Autobahn, Vollbremsen
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