Erste HU nach Umrüstung, GSP erforderlich?

Diskutiere Erste HU nach Umrüstung, GSP erforderlich? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo, habe meinen MB 560SE am 07.04.2010 umrüsten lassen (BRC Venturi). Jetzt muss ich im April 2011 zur HU und AU. Mein Umrüster sagte mir...

  1. 560SE

    560SE AutoGasDazugehöriger

    Dabei seit:
    14.11.2009
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    habe meinen MB 560SE am 07.04.2010 umrüsten lassen (BRC Venturi).
    Jetzt muss ich im April 2011 zur HU und AU. Mein Umrüster sagte mir damals, die GSP gilt ein Jahr, somit benötige ich bei der HU wenn ich die vor dem 07.04.11 durchführen lasse, keine neue GSP.

    Ein Bekannter von mir, der Prüfingenieur ist, sagte mir jetzt, die Gültigkeit der GSP wäre nicht taggenau sondern nach Monaten.
    Dass heißt, GSP vom April 10 gilt bis 31.03.11.
    Aber auch der Herr Ingenieur war sich nicht sicher.

    Bestimmt weiß jemand hier genaueres gerne mit Quellenangabe ;-)

    Geht mir jetzt nicht um die paar Euros, aber trotzdem muss man das ja nicht unnötigerweise bezahlen.

    Danke

    Gruß Jochen
     
  2. Anzeige

  3. #2 V8gaser, 07.03.2011
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.582
    Zustimmungen:
    1.038
    Der Text lautet genau: Zum Zeitpunkt der HU muss die GSP (oder später GAP) noch mindestens 12 Monate gültig sein.
    Oder: Wird ein GP/GAP Nachweis vorgelegt, der nicht älter als 12 Monate ist, wird bei der HU auf eine neue GAP verzichtet.
    Somit würde das bei dir passen und du bräuchtest erst zur nächsten HU eine neue GAP was mit der ECE115 konform ist. Diese sieht vor, das Gasanlagen in einen Rythmus von maximal 36 Monaten zu überprüfen sind. Du schöpfst das also voll aus ;-)

    Jetzt nicht gleich alle schreien :" was? drei Jahre, also nicht zwei...???"
    Die GSP/GAP ist zwei Jahre gültig - PUNKT. Zur HU muss sie mindestens noch 12 Monate gültig sein - PUNKT. Somit ergibt sich im Regelfall ein Zyklus von 24 Monten, und nur in solchen Ausnahmefällen kann der Gasfahrer von der 36 Monatsfrist profitieren :-)
     
  4. 560SE

    560SE AutoGasDazugehöriger

    Dabei seit:
    14.11.2009
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    danke dir für die schnelle Antwort, ich bin mal gespannt, ob ich den Prüfer davon überzeugen kann. :)

    Ich werde berichten!

    Viele Grüße Jochen
     
  5. #4 V8gaser, 08.03.2011
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.582
    Zustimmungen:
    1.038
    Ja, da liegt idR das Problem :-) Die sagen aus Unwissenheit lieber mal ne.
     
  6. #5 Autogarage-B8, 08.03.2011
    Autogarage-B8

    Autogarage-B8 Umrüster

    Dabei seit:
    25.08.2009
    Beiträge:
    1.568
    Zustimmungen:
    3
    Nach diesen Argumenten müßte die HU/AU ja auch taggenau gelten.

    Wenn er also im April 2011 prüft, dürfte er demnach die Plakette nur bis März 2013 kleben - tut er aber nicht!

    Sei froh, daß du an einem Ingenieur geraten bist, der die Anlage wenigstens als LPG-Anlage erkannt hat.

    Ich überlege gerade auch, ob Du an dem Stichtag 07.04. überhaupt gebunden bist.

    Dein TÜV (Bsp. vom 01.04.2009) ist ja auch nicht abgelaufen, wenn Du am 30.04.2011 erst zur Prüfung wieder vorfährst.
     
  7. #6 V8gaser, 09.03.2011
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.582
    Zustimmungen:
    1.038
    Na nu wird´s aber pingelig :-))

    Ich hab meinen Ing mal was gefargt wg der Rückdatierung bei überzogenem TÜV.
    Das bedeutet ja, das ich rückwirkend TÜV bekomme für einen Zeitraum in dem das FZ evtl verkehrsunsicher war.
    ZB: Fällig war er im Jan - vorgefahren wird im April, ergo rückdatieren auf Jan.
    Also bekomme ich für Feb/März nachträglich TÜV.
    Das könnte evtl mal zu Streitigkeiten führen.
     
  8. Rohwi

    Rohwi FragenBeantworter

    Dabei seit:
    29.03.2009
    Beiträge:
    2.501
    Zustimmungen:
    102
    Hallo...
    Ich weiß es geht eigendlich mehr ums Prinzip , aber der "Streitwert" liegt bei ca 20 Euro. mfG Rohwi (Ich würde mich da nicht mit dem TÜVer streiten , wenn er meint soll er halt machen):D
     
  9. #8 roadghost, 09.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 09.03.2011
    roadghost

    roadghost AutoGasAuskenner

    Dabei seit:
    13.03.2010
    Beiträge:
    552
    Zustimmungen:
    4
    Da es mich im Juni auch betreffen wird frage ich nochmal nach: Mein Auto hat bis zum 01.06.2011 TÜV & AU, die Gasanlage wurde am 25.03.2010 neingebaut / GSP gemacht.

    Muss ich nun ne neue GAP machen lassen, und sollte / kann ich das direkt beim TÜV / DEKRA zusammen mit der HU & AU machen lassen oder lieber einzeln beim Umrüster ??

    Gruß

    Veit

    EDIT:

    Hat sich eig. erledigt, hab da was gefunden:

    Mit der Neufassung des § 41a StVZO wird neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP muss künftig jeweils im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die GAP ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasanlage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten belaufen sich bei Durchführung im Rahmen der HU auf 20 € (Gebühren-Nr. 413.6.1), bei eigenständiger Durchführung ohne HU auf 26 € (Gebühren-Nr. 413.6.3). Die GAP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April bzw. 1. Mai 2006 (je nach Inkrafttreten des neuen § 41a StVZO) in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind, was um die 150 € kostet.
     
  10. Hexxer

    Hexxer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    30.10.2009
    Beiträge:
    2.820
    Zustimmungen:
    23
    Hi,

    frag bei der prüfenden Stelle vorher nach ob auch einer da ist der die GSP machen kann.
    Ich hab meine extra beim Umrüster machen lassen (war auch nen Heiermann billiger) und bin am Samstag so zum TÜV gefahren. Ohne GSP hätte ich keinen TÜV machen können da nur zwei Leute da waren und von denen keiner Gas kann.

    Meien GPS war auch nur ne Woche alt und einer der Jungs meinte nur "Jup, passt. Nicht älter als 12 Monate".
     
  11. #10 V8gaser, 10.03.2011
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.582
    Zustimmungen:
    1.038
    Bitte nicht GSP und GAP durcheinanderwerfen!
    Ich hab schon in meinem ersten Post versucht das auseinander zu halten.
    GSP wird nur einmal - nach dem Einbau der Anlage gemacht. Danach ist es immer nur eine GAP!
     
  12. Hexxer

    Hexxer FragenBeantworter

    Dabei seit:
    30.10.2009
    Beiträge:
    2.820
    Zustimmungen:
    23
    Stimmt, Entschuldigung !
     
  13. #12 roadghost, 10.03.2011
    roadghost

    roadghost AutoGasAuskenner

    Dabei seit:
    13.03.2010
    Beiträge:
    552
    Zustimmungen:
    4
    Na danke für den Tipp,

    so wie ich mein glück kenne, können die das net und ich muss vorher zum Umrüster.

    Werd da mal nachfragen.

    Gruß

    Veit
     
  14. #13 GerhardT, 12.03.2011
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    24.01.2009
    Beiträge:
    54
    Zustimmungen:
    0
    Nein. Beim besten Willen, "der Text lautet genau so" nicht!

    Wie der Text lautet, steht genau und ausschließlich in Anlage VIII, Ziffer 3.1.1.2 der StVZO, z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html.
    "Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung durchgeführt werden, ohne dass sich die nach Nummer 2.1 oder Nummer 2.2 vorgeschriebenen Zeitabstände für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung ändern."
    Das heißt:
    Wenn die GSP vom 7. April 2010 als Ersatz für die GWP zur anstehenden HU verwendet werden soll, muss diese HU spätestens auf den April 2011 datiert werden. Der PI des OP sollte zählen lernen. Selbst wenn die GSP am 1.4.2010 durchgeführt worden wäre, würde sie gerade die "höchstens" zulässigen "zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat" liegen. Der aaSoP/PI müsste sie auch dann noch akzeptieren, wenn das Fahrzeug verspätet zur HU vorgestellt würde.

    Es gibt keine eigenständigen Fristen oder ausdrückliche "Gültigkeitsdauern" für GSP, GAP oder GWP. Es gibt aber Bedingungen, unter denen eine GAP durchgeführt werden muss, unabhängig davon, wann die letzte GSP, GWP oder GAP durchgeführt wurde. Es ist daher irreführend und nicht sinnvoll, davon zu reden, dass die GSP für irgend einen Zeitraum (z.B. 12 Monate) "gültig" sei.

    Es liegt außerdem nicht im Belieben des aaSoP/PI, ob er eine erneute GWP in Rechnung stellt, obwohl ein Nachweis über eine GSP, GWP oder GAP innerhalb der letzten 12 Monate (vor dem Fälligkeitsmonat der HU) vorgelegt wird (entgegen der Formulierung von roadghost).

    (GSP: Gassystemeinbauprüfung, §41a (5) StVZO
    GAP: Gasanlagenprüfung, §41a (6) StVZO
    GWP: wiederkehrende Gasanlagenprüfung, Anlage VIII, 3.1.1.2 StVZO)

    Ja. Ich bin hier kleinlich. Aber wir sind nur einen Mausklick von der einschlägigen Formulierung der StVZO entfernt. Daher ist es für mich unverständlich und inakzeptabel, wenn ständig irgendwelche missverständlichen Formulierungen aus dem Ärmel geschüttelt werden und so getan wird, als sei das genau das, was der Gesetzgeber verlangt. Einem PI, der mit frei erfundenen Fehlinterpretationen der StVZO seine Kunden veräppelt, sollte man "die Hammelbeine lang ziehen".
     
  15. #14 V8gaser, 12.03.2011
    V8gaser

    V8gaser Meister der Beiträge

    Dabei seit:
    14.04.2007
    Beiträge:
    12.582
    Zustimmungen:
    1.038
    Entschuldigung - ich habe das so aus dem aktuellem Lehrmaterial für die GAP/GSP Schulung übernommen...
    Und letztendlcih sagt es exakt das aus was du bringst - haargenau.
    Du hast halt die StVZo zitiert - hab die 49. Auflage des StVR gerade in Händen. Da wird es halt anders, aber mit gleichem Effekt erläutert.

    Werd in Zukunft zu dem Thema schweigen - Hauptsache ich komme mit dem TÜV klar :-)
     
  16. 560SE

    560SE AutoGasDazugehöriger

    Dabei seit:
    14.11.2009
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Na dann will ich mal berichten, wie es gelaufen ist.

    Ich hatte mit dem Prüfer (GTÜ) schon bei der Prüfung meines Firmenwagens gesprochen und ihm alle Unterlagen gezeigt. Er meinte wohl ich bräuchte keine GWP machen. Dann hat er aber festgestellt, dass der Stempel mit der Werkstattnummer des Umrüsters fehlte.

    Ich habe dort angerufen, mir die Nummer durchgeben lassen und gedacht mal schauen, ob es langt.

    Dann kam heute der Termin, AU bestanden (auf Gas durchgeführt, hat mich interessiert, ob die Werkstatt was merkt), dann wurde die HU gemacht, war auch kein Problem, von der GWP hab ich nichts gemerkt ;-)
    Ja auf dem Bericht habe ich dann gesehen, sie wurde abgerechnet (20,xx€ plus Steuer).

    War mir dann aber auch egal, der Prüfer war sehr nett ich wollte jetzt keinen Stress machen, Hauptsache die Plakette ist drauf und ich habe wieder 2 Jahre Ruhe.
    Möchte mir da auch keinen verärgern, muss ja dann in 2 Jahren wieder da hin.

    Trotzdem euch allen Danke für die Tipps.

    Gruß Jochen
     
  17. crash

    crash AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    ich würd gern nochmal kurz das Thema HU hochpushen!

    Ich muss im Dezember zur HU und war bis jetzt noch nie inkl LPG- Anlage dort!
    Zur eintragung habe ich mehrer Dokumente beim Straßenverkehrsamt abgegeben
    und diese wurden auch einbehalten. Nun bin ich mir unsicher ob ich noch irgendwelche unterlagen
    bei der HU vorlegen muss?!

    Noch hab ich etwas zeit um zu Handeln =)

    Danke euch schonmal

    MFG crash
     
  18. #17 Chevy-Tom, 14.09.2011
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2011
    Chevy-Tom

    Chevy-Tom AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    01.09.2009
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Hi,
    wenn die Anlage ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, brauchst Du nur die hier erwähnte GAP (Gas-Anlagen-Prüfung). Die darf nicht älter als 12 Monate sein. Wenn die Anlage noch nicht lange verbaut ist, hast Du bestimmt noch die GSP (Gas-System-Einbau-Prüfung), die bei der Neuinstallation gemacht wird und praktisch die GAP beinhaltet. Ansonsten macht der Umrüster eine neue GAP oder auch der Tüv-Prüfer, wenn dieser entsprechend ausgebildet ist. Kosten in beiden Fällen ca. 20-25 Euro.
    Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich...
    Gruß
     
  19. crash

    crash AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ok Danke Tom

    Ich hab von meinem Umrüster noch nichteinmal eine Vernüftige Rechnung bekommen! Also eine Prüfung wurde von mir Nachträglich noch nicht gemacht, von daher werd ich mir einen TV suchen der mir das mitmacht!

    MFG CrasH
     
  20. Anzeige

  21. #19 GerhardT, 16.09.2011
    GerhardT

    GerhardT AutoGasInteressierter

    Dabei seit:
    24.01.2009
    Beiträge:
    54
    Zustimmungen:
    0
    Na, dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass er nicht an anderer Stelle genauso schlampig war!
    Ohne GSP (GasSystemeinbauPrüfung) hätte kein "Gutachten zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis" vom aaSoP erstellt und entsprechend keine neue Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsstelle erstellt werden dürfen. Die Frage wäre also, ob die Anlage älter als ungefähr ein Jahr ist (die genaue Formulierung habe ich unten zitiert. Wenns auf den letzten Monat ankommt, ist das, was V8gaser aus irgendwelchen Sekundärquellen hatte, genau falsch).
    TV= KÜS/GTÜ/Dekra/TÜV/sonstiger "amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer/Prüfingenieur" des Kfz-Wesens?
    Das ist auf jeden Fall die einfachste Lösung.
     
  22. crash

    crash AutoGasInteressent

    Dabei seit:
    16.07.2010
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    TV sollte TÜV heißen aber mein iPhone wollte es nicht schreiben :-)Der LPG Umbau & Eintragung wurde im Juli 2010 gemacht und hier gibt es vom Einbau und Abnahme auch fast nichts auszusetzen!Hab schon einen TÜV Mann der sich selbst mit LPG Anlagen auskennt bzw. fährt und bei Ihm dann meine Prüfung auf dem aktuellen Stand halten :-)Gruß CrasH
     
Thema: Erste HU nach Umrüstung, GSP erforderlich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. hu gsp

    ,
  2. gsp gültigkeit

    ,
  3. gsp prüfung kosten

    ,
  4. gsp prüfung,
  5. gsp gültigkeitsdauer,
  6. wie lange ist gsp gültig,
  7. gültigkeit gsp,
  8. gsp gap gwp,
  9. hu mit gsp,
  10. hauptuntersuchung gsp,
  11. hauptuntersuchung mit gasanlage,
  12. preis dekra hu,
  13. wie sieht der Nachweis einer GSP /GAP aus,
  14. auto hauptuntersuchung mit gasumbau,
  15. Wie lange ist eine gsp gültig,
  16. gsp swie Lange ist gültig,
  17. gsp und gap wie Lange ist gültig,
  18. gasanlage gsp wie Lange ist gültig,
  19. gsp 3 jahre gültig,
  20. lehrmaterial fahrzeugbrand,
  21. content,
  22. GSP für Hauptuntersuchung,
  23. gültigkeit taggenau frist bei hu,
  24. hauptuntersuchng bei gasumbau,
  25. werkstattnummer für au
Die Seite wird geladen...

Erste HU nach Umrüstung, GSP erforderlich? - Ähnliche Themen

  1. Gasanlage hat die ersten Minuten Aussetzer - Meist ist nach ca. 30 Minuten Fahrzeit alles OK

    Gasanlage hat die ersten Minuten Aussetzer - Meist ist nach ca. 30 Minuten Fahrzeit alles OK: Autodaten: VW T4 / BJ. 1992 / AAF / Automatik / ca. 270.000 KM / 5 Zylinder Gas Anlage: KME Diego 3 / Verdampfer KME Silver / Einbau Okt. 2013 /...
  2. BMW 550i geht nach Kaltstart beim ersten Umschalten aus.

    BMW 550i geht nach Kaltstart beim ersten Umschalten aus.: Hallo, seit neustem hat mein Dicker die Macke beim ersten Umschalten auf Gas nach langer Standzeit (Kaltstart) einfach auszugehen. Wenn er...
  3. Prins VSI: Ruckeln auf den ersten Kilometern nach umschalten (Mercedes E500 w211)

    Prins VSI: Ruckeln auf den ersten Kilometern nach umschalten (Mercedes E500 w211): Hallo Leute, jetzt habe ich mich auch mal angemeldet. Bisher war ich nur als Leser aktiv, was mir bei der Entscheidung wunderbar geholfen hat....
  4. [Suche] LPG Werkstätten nach Typ / Hersteller

    [Suche] LPG Werkstätten nach Typ / Hersteller: Hi suche grade einen Gebrauchten mit LPG und dachte es gibt irgendwo eine Liste oder Karte, auf der Werkstätten sind. Würde gerne wissen wie weit...
  5. Motorruckeln bzw. Sägen nach ersten Umschalten auf Gas

    Motorruckeln bzw. Sägen nach ersten Umschalten auf Gas: Hallo Alle Zusammen, habe seit einiger Zeit ein Problem mit meiner Gasanlage (Prins VSI BMW 328i A) Das Problem ist wenn ich Morgens Losfahre,der...