Vorschriften für GAP???

Diskutiere Vorschriften für GAP??? im Gas Cafe Forum im Bereich LPG Autogas; Hallo liebe Gemeinde der LPG-Fahrer, ich bin neu und hätte gleich mal eine Frage: Gibt es für die DEKRA oder den TÜV spezielle Vorschriften nach...

  1. #1 DBAndreas, 05.01.2011
    DBAndreas

    DBAndreas AutogasTestSchreiber

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    Hallo liebe Gemeinde der LPG-Fahrer,

    ich bin neu und hätte gleich mal eine Frage:
    Gibt es für die DEKRA oder den TÜV spezielle Vorschriften nach dneen sie
    eine GAP durchführen?
    Sprich...mir wurde gesagt, dass die GAP nur mit vollem LPG-Tank gemacht
    werden darf und kann!
    Diese Aussage des Prüfers, der mich im Übrigen unverrichteter DInge wieder davonfahren liess, ist mir gänzlich neu und noch nie untergekommen.
    Ich wäre Euch dankbar für eine Aufklärung!
    MfG
    DBAndreas
     
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  3. #2 fleibaka, 05.01.2011
    fleibaka

    fleibaka AutoGasMitwisser

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    Hallo,

    das kann ich mir meist nicht vorstellen, sonst wäre es auch nicht möglich, daß Anlagen oft mit einer Erstbetankung von 10 Litern angeboten werden.

    Die Spezialisten wissen sicherlich mehr

    Gruß

    fleibaka
     
  4. #3 Xsaragas, 05.01.2011
    Xsaragas

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    Hi,

    na ja, so ein Einbau kostet dann 1699€ und meisst nur reingeworfen.
    Füllstop wird auch nicht kontrolliert.....GSP, die macht man ja dann selbst.....

    Obwohl es eigentlich blödsinn ist aber 50% will der Tüv hier.

    Ich würde da nicht Diskuttieren sondern einfach nur Tanken und gut ist.

    Gruss
    Darius
     
  5. Rohwi

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    Hallo..
    Genauso wie Darius das schreibt kenne ich das auch , mit dem Unterschied daß ich als selbstumrüster die GAP nicht selbst machen kann. Das macht der Tüv und der verlangt etwa 50% Füllmenge im Tank. mfG Rohwi
     
  6. #5 fleibaka, 05.01.2011
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    fleibaka AutoGasMitwisser

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    Hallo,

    das hat man auch bei Anlagen für 2300 und mehr.

    Bei 50% ist der Füllstop aber auch nicht getestet...

    Aber eines stimmt schon, wenn das die einzige Hürde beim TÜV ist, mache den Tank voll, das willst du doch sowieso dann tun.

    Gruß

    fleibaka
     
  7. #6 Xsaragas, 05.01.2011
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    Hi,

    sicher hat man das auch bei Anlagen für 4000€ beim Freundlichen......

    Schwarze Schafe rauszufischen ist in der Branche sehr müßig aber der Markt bereinigt sich ja bekanntermassen von selbst.

    So nun zum Rest......Es handelt sich ja hier um eine GAP/GWP, da wurde der Füllstop ja zwangsläufig bei der GSP überprüft wenn alles richtig gelaufen ist.

    Es ist wie im richtigen Leben, man kann darüber Diskuttieren,muss es aber nicht.

    Richtig gesehen müsste man eigentlich mit leeren Tank vorfahren und die Ausführende Person die die GAP/GSP oder GWP müsste immer in Nähe einer Tankstelle Stattfinden damit ausführende Person sich wirlich davon überzeugen kann das der Tankstopp auch funktioniert.

    Eigentlich spielt es überhaupt keine Rolle ob ein Tank 10,20 oder 50l on board hat.Der Druck ist eh da.

    Aber erzähl das mal einen Ing......

    Gruss
    Darius
     
  8. #7 V8gaser, 05.01.2011
    V8gaser

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    Ich würd dem TÜVler in meiner netten Art antworten :
    "Vollmanchen geht nicht. Sie wissen doch, diese Abschaltung bei 80%...."

    In allen Unterlagen die ich gerade durchgewühlt habe steht: "Mindestens 50%" - nirgendwo was von voll.

    Und unter GAP Durchführungs-Rili 3.1.3 Funktionsprüfung wird die Kontrolle des Füllstopps auch nicht explizit erwähnt.
    Dafür liegt der Hauptaugenmerk der Rili auf - typisch Deutsch - der Kontrolle des Papierkrams..... Nummern vergleichen!!!
     
  9. kuchen

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    Ja erzähl ...

    Und sogar das nur schlampig - in man gespannt wann dem ersten auffällt dass die ECE Kennzeichnung auf dem Valtek Typ 34 nicht mit den Papieren genau übereinstimmt - Zahlendreher :D
     
  10. Hexxer

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    Darf ich mal was dazu fragen ?
    Ich muß im Feb eh zu meinem Umrüster, Filtertausch um Rahmen der Garantie bzw um die zu erhalten. Im März will ich zum TÜV. Wenn der Umrüster diese GAP macht ? Wie lange ist die "gültig" ? Ich meine das mal jemand gesagt hat die dürfte nicht älter als ???XY?? Wochen sein damit der TÜV die anerkennt.

    MFG und Thx
     
  11. #10 Xsaragas, 06.01.2011
    Xsaragas

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    Moin,

    is ja wie bei einer Quiz Show.........nicht älter als 12 Monate.........oder kann ich wo Anrufen :D

    @Hexxer : Denk daran das Du auch einen Zettel darüber bekommst denn ohne ist die beste Gap nichts Wert.

    Gruss
    Darius
     
  12. Hexxer

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    Hi Darius,

    12 Monate ist ja fein. Dann geht das mit Februar/März ja. Spar ich glaub ich 5€ oder so :cool:. Ich glaub der Umrüster möchte 20€ dafür. Hier beim TÜV sitzt man dann wieder ewig dumm rum und am Ende hat der Prüfer irgendwas falsch gemacht.

    Danke Dir
     
  13. #12 Pleistaler, 06.01.2011
    Pleistaler

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    Da wir die GSP selber machen werden die frisch umgerüsteten Fahrzeuge auch direkt bis zum Füllstopp getankt, egal wie groß der Tank ist, da wird man sich dann mit dem Kunden schon einig!(Wir haben ja unsere eigene Gastanke ;))

    Die GAP machen wir für unsere Kunden kostenlos in Verbindung mit Tüv & AU in unserem Hause!

    Gruß

    Martin
     
  14. #13 fleibaka, 06.01.2011
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    Hallo,

    mich würde immer noch interessieren, wie man den Füllstand prüft, wenn der Tank, wie mehrfach angesprochen, nicht voll gemacht wird.

    Gibt es vor Einbau des MV eine Testmöglichkeit?

    Danke und Gruß

    fleibaka
     
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  16. Colt

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    nein gibt es nicht!
     
  17. #15 DBAndreas, 07.01.2011
    DBAndreas

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    Hallo liebe Leute,

    ich danke Euch an dieser Stelle herzlich für Eure Antworten.
    Besonders interessant fand ich die Hinweise auf die Abschaltung bei 80%.

    Nochmals vielen Dank!

    DBAndreas
     
Thema: Vorschriften für GAP???
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