neu hier wegen Problemen: polnische Elpigasanlage - Probleme mit der eintragung

Diskutiere neu hier wegen Problemen: polnische Elpigasanlage - Probleme mit der eintragung im Neuerscheinungen Forum im Bereich Off Topic - Bereich; Hi! Habe folgendes Problem: Ein Kumpel (Araber mit Sprachproblemen)hat sich vor Kurzem eine Gasanlage in Polen einbauen lassen. Es ist eine...

  1. #1 reitermaniac, 07.04.2008
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    reitermaniac AutogasTestSchreiber

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    Hi! Habe folgendes Problem:
    Ein Kumpel (Araber mit Sprachproblemen)hat sich vor Kurzem eine Gasanlage in Polen einbauen lassen. Es ist eine Elpigasanlage und der Umrüster war Elektrohen H. Prabucki in Zary. Er hat alle Papiere in polnischer Sprache erhalten und man sagte ihm, daß er nur noch ein Abgasgutachten erstellen müßte und dann wäre alles erledigt.
    Er hat mir die papiere zugeschickt, welche allerdings in polnischer Sprache sind. Aus diesen geht hervor, daß die Gasanlage nur mit ...67r-01...-Bauteilen ausgestattet ist. Er war jetzt shcon vermehrt bei versch. TÜV und DEKRA-Stellen, welche ihm alle sagten, daß sie die Anlage nciht eintragen könnten, erstens aus Mangel an Erfahrung mit polnsiche Anlagen und zweitens weil vermutlih das Abgasgutachten fehlt - soviel ahbe ich zumindest verstanden.
    Meine Frage, könnte dies der einzige Grund sein, und wenn ja, was ist zu tun? Ich selbst komme aus Düsseldorf und er kommt aus Aachen bzw. Frankfurt. Düsseldorf wäre mir am liebsten, da ich es mit ihm zusammen machen würde und von daher der Weg auch eine wichtige Rolle spielt.
    Was könnte der Spaß jetzt noch kosten und vor allem bei wem und wo könnte er die Abnahme machen lassen?
    Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar. Falls jemand polnisch spricht, kann ich ihm auch gerne die papiere zusenden, die er erhalten hat um wirklich alle Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen.
    Vielen Dank!
    Sebastian
     
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  3. #2 Rabemitgas, 07.04.2008
    Rabemitgas

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    Das ist meisstens das Obligatorische hauptproblem, du hast 2 möglichkeiten.

    1.Wende dich an einen deutschen Elpigas Importeur, und bettele ob er dir zum 3-5 Fachen des normalen Preises ein Abgasgutachten verkauft, dann lass beim Tüv eine GSP machen und gleich eintragen.

    Wenn du glück hast kommst du insgesamt auf den Preis was du hättest ich D für eine Komplette Umrüstung bezahlt.

    Aber wehe da ist was zu bemängeln, dann fährst du endweder nach Polen zum Nachbessern, oder die bettelei geht bei einem Deutschen Umrüster gegen Kosten weiter.

    2.Möglichkeit, melde dein Auto in Polen an :) dann hast du die Probs alle nicht.


    Gruß Rabe
     
  4. #3 Xsaragas, 07.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 08.04.2008
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    Hi,

    also so einfach wird das Ganze nicht .

    Wo die Anlage eingebaut wurde spielt letztendlich keine Rolle beim Tüv denn der macht dann die GSP bzw. Abnahme .
    Viele Tüvs machen die Auflage das man eine Einbaubescheinigung eines angemeldeten "Deutschen" Betriebes braucht .
    Das ist natürlich völliger Quatsch und es konnte mir bisher keiner Sagen wo das steht das diese Bescheinigung Pflicht ist .Nun gut, von uns bekommt er sie und ist glücklich .
    Mit dieser Bescheinigung meinen die nicht ganz den Kopf in der Schlinge zu haben was auch Quatsch ist denn die Einbaumängel sind von dem Festzustellen der die GSP auch durchführt und auch bescheinigt.....in dem Fall der Tüv .

    Nun zum wichtigsten Teil :

    Ihr braucht .....

    Das Abgasgutachten bzw . Einzelabgasbescheinigung wie es manche auch Nennen .
    Diese Bescheinigung kommt entweder von der Dekra oder vom Tüv Saarland hier in D .
    Natürlich kann diese Abgasbescheinigung von jedem x Beliebigen Verein sein der dazu Autorisiert ist .
    Diese bekommt man hier meisst nur über den Importeur oder von einem der Elpigas vertreibt .
    Natürlich machen die das nicht gern wenn die Anlage nicht von denen gekauft wurde, ist meistens so .
    Kosten hierfür : ca 90+ Steuer

    Nun muss dieses Fahrzeug auch geprüft worden sein in der jeweiligen Euro Norm denn sonst habt ihr schlechte Karten .
    Muss dieses Abgasgutachten gesondert gefahren werden dann geht der Preis locker ins vierstellige .

    Ein Tankpass wäre auch von Vorteil .
    Und natürlich müssen alle Gasführenden Teile die 67R-01 Kennzeichnung haben .

    Dann steht dem Tüv Besuch nichts mehr im Wege .

    Gruss
    Xsaragas

    P.S.: leg die Sachen mal auf nen Scanner und schick sie mir per Mail dann wollen wir mal Schauen was ihr da habt .
    Ich bin einer von denen hier die es auch Lesen können :)
     
  5. #4 Rabemitgas, 07.04.2008
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    Da ist natürlich jeder Importeur besonders scharf drauf, jemanden der in Polen hat umbauen lassen ein Abgasgutachten zu Verkaufen.

    Deswegen endweder er Verkauft dir gar keins oder aber zum extrem horenden Preis.

    Gruß Rabe
     
  6. #5 Rabemitgas, 08.04.2008
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    den Papieren nach zu urteilen, hat der noch Euro1 und du brauchst kein agg also nur ab zum TÜV die Polnischen Papiere brauchst du nicht, weil alle bauteile nach 67R01........

    Glück gehabt

    Gruß Rabe
     
  7. #6 Xsaragas, 08.04.2008
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    Hi,

    seh ich auch so......also auf zum Tüv .

    Gruss
    Xsaragas
     
  8. #7 F1Schumi, 08.04.2008
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    Wo liegt da eigentlich das Problem? Verkauft ihm das AGG und er ist zufrieden...habt einen neuen Kunden...der neue Kunde bringt wiederum neue Kunden....alle sind glücklich....außerdem ist doch eh nix am Einbau verdient :cool:, verkauft ihm doch dann wenigsten ein paar Blätter wo was drauf steht...ist veielleicht mehr verdient :D:D

    Bei mir kommen am Samstag die Leute die Ihre Farbe beim Obi gekauft haben und wollen die Farbe dann abgetönt haben...soll ich die auch wegschicken? Nee ich mach das und habe wieder neue Kunden...vor allem wird das weiter erzählt....Mundwerbung ist nach wie vor die beste Werbung! :D
     
  9. #8 Rabemitgas, 08.04.2008
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    Ja das stimmt schon alles, aber 1. sind wir kein Importeur für diese Anlage, und 2. ist es so, das die Importeure für die jeweilige Anlage Abgasverhaltensmessungen an Musterfahrzeugen gefahren haben, um ihr Anlagen überhaupt in Deutschland verkaufen zu können.(pro Musterfahrzeug ca 5000,-€)

    Da wird dann (verständlicherweise) gleich mit gewährleistet, das die Anlagen nur da gekauft werden, (Deutsche Importeure)die durch die Deutsche gesetzgebung auch sehr viel Investieren mussten.

    Deswegen ist es halbwegs verstädlich, das die nicht darauf warten, das einer Anruft und sagt: "du ich habe Polnische Anlage an euch vorbei gekauft jetzt musst du mir Abgasgutachten verkaufen weil ich in Deutschland fahren will"

    Ok manche machen es aber so (hab ich mal gehört 250,-€) und manche sagen "pech gehabt willst du in deutschland mit unserer Gasanlage fahren hättest du sie bei uns kaufen müssen".

    Soooo ist das halt


    Gruß Rabe
     
  10. #9 oliverh, 09.12.2010
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    Also, ich bin ja neu hier...und habe auch eine Elpigas seit gestern drin. Papiere (GSP-Prüfung, Prüfzeichen ...67R-01 etc.) waren alle dabei. Heute war ich bei der Zulassungsstelle und die haben mir ohne zu zögern den neuen Brief und Schein ausgestellt.

    Na ja, Eure Beiträge sind auch schon mehr als zwei Jahre alt...hat sich in der Zwischenzeit bestimmt viel getan. Mein Umrüster ist Pole (in DE ansässig) und baut natürlich vorzugsweise Elpigas ein.


    Mal davon ab: Was haltet Ihr von diesem Anlagenhersteller bzw. den Anlagen selbst?
    In meinen Papieren steht: ELPIGAS LPG E.S.I. Typ 2

    Danke vorab. :-)
     
  11. lpgomi

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    Die elende Abzocke mit Abgasgutachten habe ich auch gerade hinter mir. Insbesonders die staatlichen TÜV-Prüfstellen versuchen hier das große Geschäft mit Einzelgutachten (kostet in Hessen über 1000 EUR) zu machen. In Verbindung mit Zulassungsstellen, Verkehrsministerien (und in Hessen Bündelungsbehörden) wird ordentlich Druck ausgeübt und der Entzug der Betriebserlaubnis angeordnet. Auch dubiose Händler bieten i.d.R zweifelhafte Abgasgutachten an.

    ELPIGAS (poln. elpigaz) ist ein recht großer polnischer Hersteller von Autogasanlagen. Die größeren Hersteller sind inzwischen alle nach ECE 115 zertifiziert und halten auf ihren Internetseiten entsprechende ECE 115-Homologationslisten zum Download bereit. Bei ELPIGAS beispielsweise für OPEL (ich selbst fahre einen OMEGA). Dort sind Autogasanlagen für fast die komplette Fahrzeugpalette nach ECE 115 zertifiziert. Ein gesondertes Abgasgutachten ist somit nicht erforderlich. Die OPEL-Liste findet sich hier:

    http://www.elpigaz.com/files/podstrony/autogaz_produkty_b2b/PDF/Regulamin_115_Opel_Saab.PDF

    Diese Liste ist vom 17.7.2006 !!!
    Die Liste auf der Seite eines deutschen Importeurs ist übrigens veraltet und nicht vollständig.

    Der TÜV/TÜH weis von derartigen ECE-115- Listen nix. Dort werden lieber teure Gutachten verkauft.
    Im Verkehrsministerium (Hessen) kümmert sich auch niemand darum, die Listen bei den bekannten Autogasanlagenherstellern einmal anzuforden. Die Bündelungsbehörde kannte noch nicht einmal ELPIGAS. Die Verfolgung ahnungsloser LPG-Fahrer erfolgt jedoch mit allen Mitteln. Bei meinem Omega wurde sogar die sofortige Stilllegung angeordnet und mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet. Wegen eines angeblich fehlenden Abgasgutachtens !!

    Höchste Zeit das sich die Presse einmal des Themas annimmt.
    Das (FDP-geführte hessische) Verkehrsministerium fühlt sich dem Bürokratieabbau verpflichtet.
    Wie das derzeit in der Praxis aussieht habe ich gerade selbst erlebt.
    Abzocke - Inkompetenz - Behördenwillkür.
    Für Presseanfragen stehe ich mit umfangreichem Material gerne zur Verfügung.
     
  12. #11 V8gaser, 04.08.2011
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    Hmmm - weißt du was noch alles nötig ist damit eine Anlage ohne Agg eintragungsfähig ist? Fahrzeugbezogener Einbausatz zB, gesperrtes Steuergerät usw. Es liegt am HERSTELLER soetwas anzubieten - tut Elpigas das??
    Diese Liste besagt eigentlich nur, das die Anlagen der ECE115 entsprechen - der Richtlinie die sich mit Gasanlagen befasst - mehr nicht. Deshalb sind nicht automatisch die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt :-)
    Diese nachzuweisen ist Sache des HERSTELLERS oder IMPORTEURS - tun sie das nicht geht halt nur der Weg der Einzelabnahme mit AGG. Das hat nix mit Willkür zu tun sondern Regularien die eben einzuhalten sind - ob sinnvoll sei dahingestellt.
     
  13. #12 Rabemitgas, 04.08.2011
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    Das war ganz eindeutig ein Fehler vom StvA

    Ohne Gutachten nach §21 StvzO hätten die diese Anlage nicht eintragen dürfen.

    Wir kennen aber diese Problematik, das die manchmal nicht wissen was sie tun. Tragen einfach blind ein, nur weil irgendwo ECE R115 draufsteht.

    Du kannst dich freuen und hoffen das es nie rauskommt, sonst wird dir noch nachträglich die BE wieder enzogen

    Gruß Armin
     
  14. lpgomi

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    Das war vollkommen in Ordnung, falls das Fahrzeug in der von mir zuvor geposteten ECE-115 Vergleichsliste steht.
    Es ist traurig, dass selbst Autogaseinbaubetriebe offenbar keine Ahnung haben, was ECE-115 besagt.
    Lest die ECE-115 Regelungen auf der Seite des BMVBS oder macht euch auf Wikipedia schlau, bevor hier derartiges Halbwissen verbreitet wird. Eine ECE-115 Homologationsliste auf der Internetseite eines Autogasanlagenherstellers ist für die dort aufgeführten Fahrzeugmodelle verbindlich.

    Der Hersteller muss umfangreiche Prüfungen durchführen, um Anlagen für bestimmte Fahrzeuge nach ECE-115 genehmigen zu lassen. Die Genehmigungen erfolgen durch die zuständigen Behörden (i.d.R. Verkehrsministerien) der betreffenden Länder in denen der Hersteller produziert. Die Länder erkennen die ECE-115 Zertifizierungen gegenseitig an. Ein polnischer Hersteller erhält die ECE-115 Genehmigungen vom Verkehrsministerium in Polen. Wer die Ordnungsmäßigkeit einer polnischen ECE-115-Zertifizierung bezweifelt und meint eine deutscher TÜV-Prüfer muss trotzdem nochmal ein Einzel-Abgasgutachten erstellen, hat leider nichts verstanden !Ein Importeur hat mit ECE-115 übrigens rein garnichts zu tun. Das ist allein Sache des Herstellers.
    Nochmals: ECE-115 geprüfte Fahrzeuge benötigen kein Abgasgutachten vom hiesigem TÜV !

    Und noch ein paar Sätze zum Thema Behördenwillkür:

    Bei einem in Sachsen zugelassenen Omega mit Elpigas-Anlage und sämtlichen Eintragungen im KfZ-Schein, wird ein halbes Jahr nach ordnungsgemäßer Zulassung, in Hessen durch die zuständige Zulassungsbehörde der Entzug der Betriebserlaubnis verfügt. Grund ist angeblich ein fehlendes AGG, da für das Fahrzeug keine ECE-115 Genehmigung vorliegt. Die Zulassung in Sachsen sei rechtswidrig erfolgt. (habe ich schriftlich!). Nachdem die ECE-115-Konformität nachgewiesen wurde kommt eine neue Verfügung. Es wird bezweifelt, das die erforderliche GSP den "hiesigen" (hessischen) Erfordernissen entspricht. Wieder Entzug der BE. Jedesmal Frist 8 Tage wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Selbstverständlich liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und waren Grundlage für die Eintragung der Anlage bei der zuständigen Zulassungsstelle. Wenn das keine Behördenwillkür ist, dann zumindest ein grandioses Beispiel für erfolgreichen Bürokratieabbau durch das (FDP-geführte) hessische Verkehrsministerium
    wie gesagt: Presseanfragen interessierter (investigativer) Journalisten sind willkommen.
     
  15. #14 Rabemitgas, 05.08.2011
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    Jaja ....mir wird das zu anstrengend.....Ich weiß es auch.

    Und es war nicht richtig.

    Zähl doch mal bitte auf welche Papiere du beim StvA alle dabei hattest.

    Zu alles weiteren sage ich nix. Politik ist nicht mein Thema ;)

    Gruß Armin
     
  16. lpgomi

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    ... inzwischen hat auch die Zulassungsbehörde eingesehen das ein gesondertes Abgasgutachten nicht erforderlich ist und ein bereits eingeleitetes Zwangsabmeldungsverfahren gestoppt. Verwaltungsgebühren i.H.v. 30 Euro für eine rechtswidrige Verfügung hätten sie aber trotzdem gerne. Der gesamte Schriftwechsel erfolgte laut der Mitarbeiterin der Zulassungsstelle direkt aus dem hessischen Verkehrsministerium. Die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle ("Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen") hatte keinen blassen Schimmer, worum es überhaupt ging. Hauptsache die Verwaltungsgebühren werden bezahlt.

    Aufgrund 5-seitiger Abhandlungen gewinnt man den Eindruck, ein Mitarbeiter im Ministerium hat sich tagelang mit der LPG-Anlage meines Omegas befasst ! Der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf hingegen war nicht einmal der Hersteller "elpigaz" bekannt. Womit haben wir solche Bürokraten nur verdient ???

    Nochmals: Der Autogasanlage wurde im Februar 2011 in Sachsen eingebaut, die Abnahme beim GTÜ ist erfolgt und die zuständige Zulassungsstelle hat die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ordnungsgemäß erteilt. Ende Februar wurde das Auto nach Hessen verkauft. Die Übertragung sämtlicher Eintragungen im Fahrzeugschein erfolgte zunächst ohne Probleme. Erst ein knappes halbes Jahr später behauptete die Zulassungsstelle in Hessen, der LPG-Anlage wäre nicht ECE-115 konform und benötige ein gesondertes Abgasgutachten. In Hessen werden diese AGG nur vom TÜV-Hessen durchgeführt, der wiederum maßgeblich dem Land Hessen gehört. Außerdem kostet dieses (im dargestellten Fall völlig überflüssige ) Gutachten sagenhafte 1200 Euro !!!

    --- wie gesagt, inzwischen ist der Spuk (vorerst) vorbei - aber mal seh´n was als Nächstes kommt ...
     
  17. #16 GerhardT, 28.12.2011
    GerhardT

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    Nach dieser Erklärung verstehe ich eher, wieso Du im anderen Thread so über den Fehler der hessischen Behörden schimpfst. Das war wirklich recht happig. Das Ansinnen, von Dir für den Unfug auch noch eine Verwaltungsgebühr bezahlt zu bekommen, ist offensichtlicht rechtswidrig und einfach nur frech. Ich würde, unter Hinweis auf die fehlende rechtliche Grundlage, der Forderung widersprechen.

    Entsetzt bin ich aber auch über die wichtigtuerische Ahnungslosigkeit der "Regulars" hier.

    Das kann doch einfach nicht wahr sein, dass sich Leute seit Jahren als Fachmann aufspielen und noch nicht mal mitbekommen haben, was eine ECE 115-Genehmigung eigentlich bedeutet, insbesondere auch an Verpflichtungen für den jeweiligen Hersteller und die Zulassungsbehörden der Signatarstaaten! (Wobei es mir gerade in diesem Forum auch schon ein paarmal passiert ist, dass ich unsinnige Aussagen eines Vielschreibers recht unbekümmert korrigiert habe und der dann wunder wie beleidigt getan hat - ich weiß die Erfahrungsberichte der "Schrauber" durchaus zu schätzen; mir ist auch klar, dass ein guter Kfz-Techniker weder Ingenieurwissenschaftler noch guter Schriftsteller oder gar Jurist sein muss - dann soll er aber halt auch nicht "so tun als ob").
     
  18. #17 Rabemitgas, 29.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 29.12.2011
    Rabemitgas

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    Schaut euch bitte genau an, was eine "ECHTE" ECE R115 Anlage alles haben muss und welche Papiere alles vorgelegt werden müssen.

    V8 Gaser hatte es schon mal im Ansatz erwähnt. Wenn die Behörde das jetzt doch alles als richtig befunden hat, dann ist es doch ok und seid froh. (bedeutet trotzdem nicht das alles 100% richtig ist)

    Irgendwie soll der ja auch noch bei der GTÜ gewesen sein, das versteh ich auch nicht. Eine ECE R115 Anlage benötigt gar keine Abnahme von einem technischen Dienst.


    P.s. oben stand im übrigen nur, das eine GSP vorlag und alle Teile 67R01 zertifiziert sind. Von ECE R115 stand nicht. Ich hatte um eine Aufstellung gebeten, sie nicht erhalten, aber werde jetzt beschimpft.

    ...aber es ist eh egal, ich klinke mich hier aus, weil ich ein Klugscheißer bin.

    Gruß Armin
     
  19. lpgomi

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    Leider laufen in diesen Forum viele threads parallel, die letztlich das gleiche Thema behandeln. Wenn ich auf Missstände hinweise und dies in einem anderen passenden Beitrag ebenfalls poste, bin ich sofort ein "Cross-Poster". Hab ich zu allem Überfluss noch eine polnische LPG-Anlage im Fahrzeug werde ich schnell zum "Vaterlandsverräter" mit einer "Müll"-Anlage - Na dann doch lieber Klugscheißer. Um crossposting zu vermeiden, zitier ich mich jetzt zum Thema ECE-115 kurz mal selbst:

     
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  21. #19 Xsaragas, 30.12.2011
    Xsaragas

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    Moin,

    da hilft das ganze Zitieren nichts.

    Die Reglung ist eigentlich bekannt,findet jedoch nur Anwendung wenn auch wirklich eine 115er Anlage verwendet wurde.
    Das der Hersteller die 115er Genehmigungen hat ändert nichts daran das eine Anlage die universell kommt ein Abgasgutachten benötigt
    wird auch wenn grade ein Fahrzeughersteller umgerüstet wird der zufällig auf der 115er Liste steht.

    So einfach wie es scheint ist es doch nicht.

    Gruss
    Darius
     
  22. lpgomi

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    Tut mir leid, keine Ahnung was das bedeutet ?!
    Trotz ECE-115-konformer Anlage sicherheitshalber nochmal ein Abgasgutachten durchführen ?
    Nur weil irgendein TÜV-Prüfer das gern so hätte oder eine Behörde keinen Plan hat ?
    Sind denn Einzel-Abgasgutachten besser als die im ECE-115 Gemehmigungsverfahren erstellten ?
    Gibt´s irgendeine Statistik, die die Durchfallqote von Autogas Einzel-AGG -Kunden dokumentiert ?
    Sorry, das riecht mir zu sehr nach Halbwissen und Panikmache.
    Keinem der Beteiligtem (Umrüster,TÜV, Staat) schadet ein überflüssiges Abgasgutachten - außer dem der´s bezahlt !!!
     
Thema: neu hier wegen Problemen: polnische Elpigasanlage - Probleme mit der eintragung
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