Bevor Sie Themen erstellen können bzw. in vorhandenen Themen Antworten schreiben können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Die Registrierung geht sehr schnell, ist kostenlos und absolut unverbindlich. Nach der Registrierung können Sie Diskussionen starten, an vorhandenen teilnehmen, mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und viel mehr. Außerdem erhalten registrierte Mitglieder weitgehend keine Anzeigen / Werbung! Jetzt registrieren!
Anzeigen
Sie betrachten gerade: Probleme Landi / Schadensersatz
so wie ich hier um forum gelesen habe, gibt es ja viele leute die probleme mit ihrer anlage haben, speziell im winter wg. verklebten injektoren !
hat schon mal jemand versucht, da eine schadensersatzklage oder ähnliches einzuklagen ?
würd mich mal ja interessieren !
kann ja nicht sein, das ich nur im sommer damit fahren kann !
so wie ich hier um forum gelesen habe, gibt es ja viele leute die probleme mit ihrer anlage haben, speziell im winter wg. verklebten injektoren !
hat schon mal jemand versucht, da eine schadensersatzklage oder ähnliches einzuklagen ?
würd mich mal ja interessieren !
kann ja nicht sein, das ich nur im sommer damit fahren kann !
Hallo Andreas, ob du Aussicht auf juristischen Erfolg hast, kommt ganz auf deine Situation an.
Bsp: Du hast das Auto mit Gasanlage vor weniger als 24/36 Monaten erworben. Hast es bei Opel einbauen lassen und immer das TuneAp einfüllen lassen. Deine Symptome sind immer gleich und treten nach "Behebung" recht bald wieder auf.
Lösung: Du kannst deine Rechtsschutzversicherung anrufen und denen den Fall schildern. Du bekommst eine Nummer und gehst damit zum Anwalt deiner Wahl. (Selbstbeteilinung beachten)
Hast du keine Rechtsschutz, musst du abwägen ob der Aufwand lohnt und das Risiko akzeptabel ist. Die Kosten richten sich nach dem was du ereichen willst.
Bsp: Du möchtest das Auto behalten. Die Gasanlage soll einfach funktionieren. Streitwert etwa 2600€ -> Anwaltsgebühren etwa 260€ + evtl. weitere Kosten.
Der Anwalt wird versuchen den FOH zur Nachbesserung zu bewegen. Wie das Ergebnis aussehen wird ist offen.
Bsp2: Du möchtest dein Auto nicht behalten. Der Anwalt wird versuchen den FOH dazu zu bewegen das Auto zurück zu nehmen, wenn dieser den Fehler nicht langfristig beheben kann. Leider ist es üblich das der Wertverlusst bei sowas mit einberechnet wird. Du wirst also wahrscheinlich alles andere als glücklich mit dem Ergebnis sein. Streitwert ist der Kaufpreis deines Autos. Anwaltsgebühren sind 10% davon.
Der zweite "Ansprechpartner" deines Anwaltes kann Irmscher direkt sein. Der dritte, je nach Situation, Opel.
Alles oben stehende erhebt keinen Anspruch auf richtigkeit. Es sind nur Erfahrungen die ich in den letzten Monaten gemacht habe und sollen nicht als juristischer Rat dienen. Dafür gibts ja deinen Anwalt.