Bevor Sie Themen erstellen können bzw. in vorhandenen Themen Antworten schreiben können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Die Registrierung geht sehr schnell, ist kostenlos und absolut unverbindlich. Nach der Registrierung können Sie Diskussionen starten, an vorhandenen teilnehmen, mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und viel mehr. Außerdem erhalten registrierte Mitglieder weitgehend keine Anzeigen / Werbung! Jetzt registrieren!
Autogas AnlagenDiese Rubrik dient Umrüstwillige als Entscheidungshilfe. Es werden Vor- und Nachteil, Aufbau der Autogasanlagen gezeigt und erklärt.
hallo,
hat schon jemand versucht Opel / oder seinen Händler zu verklagen?
Ich fahre seit 1,5 Jahren einen Opel Astra Caravan Edition. Die Irmscher-Gasanlage wurde direkt beim Kauf, von der Vertragswerkstatt eingebaut, alle Wartungen wurden gemäß den Vorgaben ausgeführt..
Bisher tauchten nur kleine Probleme (Undichtgkkeit und Verdampfer defekt) auf, die im Rahmen der Garantie beseitigt wurden.
Nun stand die 30000 km Inspektion an, und es mussten die Ventile nicht nur geprüft, sondern auch eingestellt werden. Kosten für die Prüfung der Ventile und die Einstellung ca. 500 Euro, mit den Inspektionskosten, Tunap usw. fast 1000 Euro!!!
Auf meine Frage wieso die Ventile nach 30000 km neu eingestellt werden müssten, bekam ich zur Antwort, das durch die Gasanlage höhere Termperaturen gefahren werden. Meine nächste Farage war nun, ob das jetzt alle 30000 km gemacht werden müsste, sage mir der Meister, das das wahrscheinlich wäre.
Normalerweise werden die Ventile bei 150000 km nachgestellt.
bei
5 x 500 Euro für Ventileinstellung bis zur 150000 km Grenze habe ich Kosten von ca. 2500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau der Anlage von nochmal 2500 Euro.
Also habe ich bis 5000 Euro mehr bezahlt, als wenn ich keine Gasanlage hätte!
Wozu benötige ich dann das TUNAP wenn die Ventile trotzdem eingestellt werden müssen?
Weder beim Kauf des Wagens oder der Anlage wurde auf diese Zusätzlichenkosten für die Ventile hingewiesen, die Garantie greift wohl auch nicht, da Verschleisteil.
Ich bin der Meinung, das Opel, oder Irmscher auf die Problemtik mit den entilen hinweisen müsste und erwäge daher einen Rechtsstreit.
Hat jemand bereits versucht Opel/irmscher zu verklagen? Oder gibt es hier ähnliche Fälle?
noch was anderes.
Da Du ja Tunap fährst, hast Du von Tunap eine Produkthaftung, voraussetzung ist natürlich, das es fach- und sachgerecht verwendet wurde.
Ich würde mich dahingehend mal informieren.
Er ist in der beweißplicht, wie will er beweisen, das er seinen Gastank nicht mal komplett Leer gefahren hat, und damit das ganze Additiv auf einmal verbraten?
Abgesehen davon befürchte ich, dass die Ventile kein 5 x Einstellen erleben werden....
So viel zum Thema gasfest und neue Opel/Astra H/Irmscher.
Habe den Eindruck, daß das einzige Ziel ist, die Garantie zu überleben,
ein weiterhin zufriedener Kunde ist nicht nötig.
Lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Die versäumte Beratung wird wohl erst bei einem Zylinderkopfschaden gute Aussichten beim Rechtsstreit geben. Der Hinweis auf die zusätzlichen Wartungsarbeiten wie Ventile einstellen, könnten ja evtl. in der Bedienanleitung der Gasanlage aufgeführt sein.
Beim Renault-Kundendienstheft stehen beispielsweise die Zusatzarbeiten bei Fahrzeugen mit Erd-bzw. Flüssiggasbetrieb mit dem Hinweis, bei den 1,2er-Motoren alle 30.000km das Ventilspiel zu prüfen, ggf. einzustellen. Vielleicht steht auch Ähnliches im Opel-KD-Heft...? Damit könnte auch der Freundliche seiner Auskunftspflicht seiner Meinung nach nachgekommen sein.
Die Frage ist die, ob ein Verkäufer oder Händler auf anstehende Wartungen hinweisen muß??
................
Naja, am Thema vorbei sind die Antworten keineswegs.
Genau, und das findet in einem Gespräch statt, welches dokumentiert werden sollte - LEIDER.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Es geht nicht dasrum die Anlage wieder auszubauen, sondern die entsprechenden Kosten wieder zu erstasttet bekommen, wenn die Informationspflicht seitens des Umrüsters nicht erfogt ist.
Natürlich wird das Beweisen schwer bis unmöglich.
540V8, es muss doch nicht erst zum Zylinderkopfschaden kommen. Es entstehen ihm VORHER Kosten durch das einstellen der Ventile, die er durch aus geltend machen kann.
Das Problem an den neuen Opelmotoren ist, das einige Motoren wieder Tassenstössel und keine Hydrostössel verbaut haben. Ein Rückschritt ins Steinzeitalter, aber Kosten werden leider auch da gespart.
Natürlich sind Hydros kein Allerheilmittel, aber sie ermögliche halt den Ausgleich des Spiels bis zu einem Gewissen Maße.
Naja, das mit den Ventilen fällt nun mal unter Wartungskosten, so wird es auch die Werkstatt sehen.
Ok, ein genaue Antwort wirst Du hier nicht finden, da wirst Du schon den Rat eines Anwalts brauchen.
Das Problem an den neuen Opelmotoren ist, das einige Motoren wieder Tassenstössel und keine Hydrostössel verbaut haben. Ein Rückschritt ins Steinzeitalter, aber Kosten werden leider auch da gespart.
...
Wobei das aber nicht nur bei Opel, sondern auch bei vielen anderen Herstellern der Fall ist!
Wenn ich ein neues Auto kaufe, dann muß der Verkäufer mich doch nicht auf die Höhe der anstehende Wartungskosten hinweisen. Auch nicht darauf, daß ggf. für das Fahrzeug nur eine bescheuerte Reifengröße zulässig ist.
Im übrigen kann ich das auch kaum glauben. Da müßte ja jeder der seinen Opel auf Irmscher umgerüstet hat draufzahlen.
Ich denke mal wenn im Wartungsheft steht: Ventilspiel alle 30000 km prüfen ggf. einstellen steht hast du eh keine Chance. Das zählt zu den normalen Wartungsarbeiten. Woher hast du die Weisheit das die Ventile erst bei 150000 km eingestellt werden sollen?
vielen dank, für die vielen antworten.
die Aussage mit dem Ventile püfen bei 150 000 km stammt von meiner Opelwerkstatt.
Auch wenn der Hinweis auf die Prüfung und Einstellung seitens des Händlers nicht nötig sein sollte, Fehlt bei mir immernoch der Hinweis, das die Tanks nicht leergefahren werden dürfen. Das wusste ich bisher nach nicht, ist aber logisch. Aber ich bin halt kein Schrauber.
Ich habe heute eine Anfrage an den ADAC gesendet, bin mal auf die Antwort gespannt.
Fehlt bei mir immernoch der Hinweis, das die Tanks nicht leergefahren werden dürfen. Das wusste ich bisher nach nicht, ist aber logisch. Aber ich bin halt kein Schrauber.
So Logisch ist das gar nicht und auch nur wegen dem Tunup.
Ich finde es ne Frechheit, wenn die Kunden gerade in solchen Bezug nicht vernünftig aufgeklärt werden.
Allerdings ist es sehrwohl nachweisbar, über Ablagerungen/Rückstände festzustellen, ob der Wirstoff in ausreichend hoher Konzentration vorhanden war...